Der Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe in Länderzuständigkeit. In Bayern wird er von den Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen.
Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Sie setzen maßgeblich auf das Hilfeleistungssystem aus Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen, Technischem Hilfswerk, Bayerischer Polizei und Bundespolizei sowie der Bundeswehr.
Wichtig zu wissen: In Bayern gibt es grundsätzlich keine organisierten Katastrophenschutzeinheiten oder Katastrophenschutzeinsatzkräfte in einer festen Struktur. Eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht gibt den Katastrophenschutzbehörden jedoch flexibel Zugriff auf das Potenzial der folgenden Stellen:
Mitwirkende im bayerischen Hilfeleistungssystem sind auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, die Bundespolizei sowie die Bundeswehr.
Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist fest im Katastrophenschutz verankert.
Insbesondere im Katastrophenschutz wirken zivile und militärische Kräfte zusammen. Bei der Bewältigung großer Schadensereignisse unterstützt die Bundeswehr auf Anforderung der Katastrophenschutzbehörden subsidiär, wenn zivile Kräfte beispielsweise nicht ausreichen oder Spezialgerät benötigt wird.
Diese zivil-militärische Zusammenarbeit setzt auf frühzeitige Abstimmung möglicher Unterstützungsleistungen: Die zivilen Katastrophenschutzbehörden – bestehend aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, den Bezirksregierungen und den Kreisverwaltungsbehörden – und die militärischen Stellen wie das Landeskommando Bayern oder die Bezirks- und Kreisverbindungskommandos sind dafür im ständigen Informationsaustausch. Das verstärkt auch das gegenseitige Verständnis für Abläufe und Strukturen.
Ein weiteres wichtiges Glied in dieser zivil-militärischen Zusammenarbeit sind die Zivilisten, die im Katastrophenfall die Bezirks- und Kreisverbindungskommandos sowie die regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte bilden.
Auch Privatpersonen können in bestimmten Fällen zur Katastrophenabwehr herangezogen werden.
Der Katastrophenschutz in Bayern verfügt über enormes Potenzial mit mehr als 450.000 Einsatzkräften. Effektive Führungsstrukturen, Katastrophenschutz-Sonderpläne für besondere Schadenslagen sowie moderne Aus- und Fortbildungskonzepte sichern den erfolgreichen Katastrophenschutz. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu Aufgaben und Organisation.
Wichtig für den Erhalt dieses hohen Niveaus ist: Das Gesamtsystem Katastrophenschutz muss laufend an die sich ständig verändernden Anforderungen und die sich fort entwickelnden Einsatzmöglichkeiten angepasst werden. Bei Ausstattung und Finanzierung leistet auch der Freistaat Bayern seinen Anteil durch Fördermöglichkeiten nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien aus dem Katastrophenschutzfonds.
Das Rückgrat nicht nur der örtlichen Gefahrenabwehr, sondern auch des Katastrophenschutzes bilden die vielen Ehrenamtlichen als größter Teil der Einsatzkräfte. Ohne sie wäre der Katastrophenschutz in Bayern nicht denkbar und aufrecht zu erhalten. Die Unterstützung und Förderung des Ehrenamts sind somit von entscheidender Bedeutung. Beispiele dafür sind die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried sowie die modernen Trainingsmöglichkeiten im Bayerischen Zentrum für besondere Einsatzlagen in Windischeschenbach.
Dort wurde auch ein Fachbereich für Menschenführung und Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) eingerichtet, um den Einsatzkräften zu helfen, die unter psychischen Belastungen leiden.
Immer wieder werden bei Bauvorhaben Bombenblindgänger oder Granaten gefunden, die aus dem zweiten Weltkrieg stammen. Kampfmittel sind äußerst gefährlich, daher dürfen sie lediglich von Fachleuten beseitigt werden. Der Freistaat Bayern stellt den Kommunen hierfür die Leistungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Verfügung.