×

Extra Content

This is extra content.

Rettungsdienst in Bayern

In Bayern sorgt ein flächendeckender Rettungsdienst für schnelle Hilfe rund um die Uhr. Der Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Patientenrückholung, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist die oberste Rettungsdienstbehörde in Bayern. In ihre Zuständigkeit fällt u. a. der Betrieb des bundesweit einmaligen Notfallregisters.

Rechtliche Grundlagen für Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayAVRDG) und das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Integrierte-Leitstellen-Gesetz – ILSG).

Notruf 112 – Was tun im Notfall?

Im Notfall zählt jede Sekunde. Ein schneller Notruf kann daher entscheidend sein: Auch medizinische Laien können durch einfache Reanimations­maßnahmen und das Absetzen eines Notrufs helfen. Informationen zum Notruf 112 finden Sie auf unserer Themen-Website “Notruf 112”.

Organisation

Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben die Aufgabe, in kommunaler Zusammenarbeit durch Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung den öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Das Gebiet des Freistaates Bayern ist dazu in 25 Rettungsdienstbereiche eingeteilt.

In jedem Rettungsdienstbereich gibt es zur Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst eine Integrierte Leitstelle. Die Integrierten Leitstellen nehmen alle Notrufe unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst entgegen, alarmieren die Einsatzkräfte und begleiten deren Einsätze.

Das medizinische Qualitätsmanagement im Rettungsdienst wird durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst auf drei Ebenen sichergestellt (ÄLRD, Bezirksbeauftragte, Landesbeauftragter). Zur Abgrenzung des räumlichen Tätigkeitsbereichs der Bezirksbeauftragten wurde das Gebiet des Freistaates Bayern in acht Rettungsdienstbezirke eingeteilt.

Der für Bayern bei der obersten Rettungsdienstbehörde gebildete Rettungsdienstausschuss erarbeitet fachliche Empfehlungen für ein landesweit einheitliches Vorgehen im Rettungsdienst. Einen aktuellen und umfassenden Überblick über die rettungsdienstlichen Strukturen in Bayern bietet der Rettungsdienstbericht Bayern 2024 (Berichtszeitraum 2014 bis 2023).

Telenotarzt Bayern

Telemedizinische Systeme stellen eine immer wichtigere Unterstützung der Notfallrettung dar. Sie ermöglichen dem unmittelbar behandelnden ärztlichen oder nichtärztlichen Personal bei der Untersuchung, Überwachung und Behandlung des Patienten den schnellen Zugriff auf zusätzliches Expertenwissen. Ebenso bieten sie die Möglichkeit, das arztfreie Intervall bis zum Eintreffen des physischen Notarztes am Unfallort zu überbrücken. In Bayern wird daher flächendeckend der Telenotarzt eingeführt, damit die Patienten im Rettungsdienst noch schneller und besser professionelle Hilfe erhalten und die physischen Notärzte gezielter für besonders schwere Erkrankungen und Verletzungen eingesetzt werden können.

Unsere Videoserie zum Telenotarzt

Lernen Sie die Arbeit des Telenotarztes näher kennen - in unserer Videoserie:

Wissenswertes im Überblick

Finanzierung

Die Einrichtungen des Rettungsdienstes in Bayern werden weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt. Der Freistaat Bayern leistet für die Berg- und Höhlenrettung, die Wasserrettung sowie die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstellen einen erheblichen finanziellen Beitrag in Form einer staatlichen Investitionskostenerstattung.

Zusammenarbeit der Länder

Im Ausschuss „Rettungswesen“ unter dem Dach der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und der Gesundheitsministerkonferenz der Länder stimmen sich die für den Rettungsdienst zuständigen Referate der Bundesländer zu Fragen des Rettungswesens von länderübergreifender Bedeutung ab.