Deutschland hat ein sehr gut ausgestattetes und funktionierendes System, um Katastrophen, Unfälle, Naturgefahren und Kriminalität zu bewältigen. Dafür sorgen laut Grundgesetz hauptsächlich die Bundesländer. Das, was in dem vorhandenen System zusätzlich benötigt wird, um die Bevölkerung auch vor militärischen Gefahren zu schützen, organisiert der Bund.
Durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die geopolitische Sicherheitslage nachhaltig verändert. Die konkrete Gefahr hybrider Bedrohungen, von Cyberattacken und Sabotage, bedeutet eine fundamentale Veränderung der Inneren wie Äußeren Sicherheit Europas und lässt die Frage der Fähigkeit Deutschlands zur Abschreckung und Verteidigung als gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe wieder relevant werden.
Die Nationale Sicherheitsstrategie vom 14. Juni 2023 formuliert konzeptionelle Vorgaben für die Steigerung gesamtstaatlicher Wehrhaftigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit.
Die Gesamtverteidigung besteht aus der Militärischen Verteidigung und der Zivilen Verteidigung.
Die erste Säule der „Zivilen Verteidigung“ umfasst die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen. Auch in einem Krisenfall müssen sich unsere Bürgerinnen und Bürger auf ein lageangepasstes Verwaltungshandeln verlassen können.
Die Funktionen der Gesetzgebung, der Regierung und Verwaltung sowie der Rechtspflege müssen auch im äußeren Notstand ausgeübt werden können. Dies umfasst alle Ebenen, von den Ministerien über die Regierungen bis hin zu den Landratsämtern, kreisfreien Städten und Gemeinden. All diese Ebenen müssen in der Lage sein, bei Bedarf schnellstmöglich in einen Krisenmodus zu wechseln.
Es handelt sich hierbei überwiegend um behördeninterne Maßnahmen. Diese beinhalten
Fazit: Auch in einem Krisenfall sind die grundlegenden Funktionen der Staatsverwaltung sichergestellt!
Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen, die unter völkerrechtlichem Schutz steht. Dabei fallen unter den „Sammelbegriff“ des Zivilschutzes öffentliche und auch private Maßnahmen nichtmilitärischer Art, die die Bevölkerung vor Kriegseinwirkung schützen oder deren Folgen mildern bzw. beseitigen sollen.
Zum Zivilschutz zählen nach § 1 Zivilschutz-und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG):
Verantwortlich für den Zivilschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bund – die Länder einschließlich der Kommunen handeln im Auftrag des Bundes.
Durch veränderte politisch-militärische Gegebenheiten in Europa wurden in der Vergangenheit die Anforderungen an den Zivilschutz angepasst und auf unbestimmte Zeit zurückgefahren. Spätestens seit dem völkerrechtwidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat sich die Situation grundlegend geändert. Die Gefahr kriegerischer Auseinandersetzungen ist auch für Deutschland wieder in den Blick zu nehmen.
Vorkehrungen zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland und deren Bevölkerung bauen auf den Strukturen und Ressourcen der allgemeinen Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden bzw. die Bayerische Polizei sowie des Katastrophenschutzes auf. Der Bund ergänzt diese in den Bereichen Brandschutz, ABC-Schutz (auch CBRN-Schutz für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren) sowie im Sanitäts- und Betreuungsdienst.
Auch in Lagen der Zivilen Verteidigung ist es der Grundanspruch staatlichen Handelns, die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit existenzsichernden Gütern und Dienstleistungen zu gewährleisten. Hierzu bestehen besondere Bundesgesetze, die dem Ziel dienen, entsprechende Krisenlagen zu bewältigen.
Zu unterscheiden sind hierbei die sog. Vorsorgegesetze von den sog. Sicherstellungsgesetzen:
Alle gesetzlichen Maßnahmen zielen jedoch auf das gleiche Ergebnis ab: die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung z. B. mit Energie, Nahrungsmitteln, Telekommunikationsmöglichkeiten oder auch nutzbaren Verkehrswegen.
Die Verantwortung für die praktische Umsetzung obliegt den Ländern und hier insbesondere den jeweils zuständigen Fachministerien. Durch entsprechende konzeptionelle Vorkehrungen haben die Fachministerien dafür Sorge zu tragen, dass im Ernstfall eine reibungslose Umsetzung erfolgen kann.
Fazit: Die Anwendung von Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen gewährleistet eine existenzsichernde Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Klar ist aber auch: dies kann mit erheblichen Einschränkungen des gewohnten Lebensstandards verbunden sein!
Die Feststellung des Bündnis- oder des Verteidigungsfalls ist verbunden mit der Umsetzung von militärischen Maßnahmen durch die Streitkräfte. Dies umfasst sowohl die Bundeswehr, wie auch die Streitkräfte der NATO-Verbündeten.
Auch wenn nach aktueller Lageeinschätzung das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kaum als gefährdet angesehen wird, in absehbarer Zukunft zum unmittelbaren Kriegsgebiet zu werden, so sind in den vorgenannten Fällen zumindest erhebliche Truppenbewegungen im Bundesgebiet nicht ausgeschlossen. Deutschland kommt hier insbesondere auch im Bündnisfall aufgrund der geostrategischen Lage in Europa die Rolle einer zentralen Logistikdrehscheibe zu.
Die Streitkräfte sind hierbei insbesondere auf logistische Unterstützung des zivilen Bereichs angewiesen. Im Rahmen des sog. „Operationsplans Deutschland“ formuliert die Bundeswehr entsprechende (logistische) Bedarfe, die von der zivilen Seite umgesetzt werden. Der Operationsplan Deutschland bildet hierbei auch eine Schnittstelle zwischen der Zivilen Verteidigung und der Militärischen Verteidigung.
Der Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsbereitschaft unterfallen auf der zivilen Seite beispielsweise Maßnahmen zur Bereitstellung der Energieversorgung, der Nahrungsmittelversorgung, der technischen Instandsetzung oder auch der Transportlogistik.
Fazit: Mit diesen Maßnahmen unterstützen wir die, die uns schützen!