Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Bürger hinterfragen zunehmend Entscheidungen der Politik und fordern eine direktere Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Das Vertrauen der Bürger und der Öffentlichkeit in Politik und Verwaltung muss daher stets aufs Neue gewonnen werden – auch mittels einer stärkeren Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Formen der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit Volksbegehren und Volksentscheiden besteht die Möglichkeit, Gesetze zu initiieren und zu beschließen. In Bayern haben diese Instrumente der direkten Demokratie eine starke Tradition.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in der Gemeinde und im Landkreis ermöglichen die Einflussnahme der Bürgerschaft auf lokale Angelegenheiten. Damit einher geht eine Stärkung der Bürgerinnen und Bürger selbst sowie eine Vertiefung der Bürgernähe in den Gemeinden.

Mit Petitionen an den Bayerischen Landtag können Bürgerinnen und Bürger auf Missstände aufmerksam machen oder Änderungen in der Politik fordern.

Bürgeranträge sind eine Form der Bürgerbeteiligung, Interessen und Anliegen direkt an die politischen Entscheidungsträger heranzutragen.

Bürgerversammlungen eröffnen eine aktive Beteiligung an der Diskussion über lokale Angelegenheiten in der Gemeinde.

Frühzeitige Information und Beteiligung der Bürger eröffnet viele Chancen - für eine bessere Aufklärung, mehr Transparenz und Akzeptanz der Planungsergebnisse sowie für die Einbringung von Bürgerideen. Werden Interessensgegensätze rechtzeitig erkannt und Planungen angepasst, kann dies zu Befriedigung beitragen und jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Bei Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, wirkt die zuständige Behörde darauf hin, dass der Träger des Vorhabens die betroffene Öffentlichkeit bereits frühzeitig vor Stellung des Antrags über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die wesentlichen Auswirkungen unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gibt. Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen unverzüglich an die Behörde übermittelt und der betroffenen Öffentlichkeit mitgeteilt werden.

Im Planungsverfahren selbst bestehen dann weitere Beteiligungsformate - über die Planauslegung in den Gemeinden, die Möglichkeit von Betroffenen, gegen den Plan Einwendungen zu erheben sowie einen anschließenden Erörterungstermin. Dabei kann die Erörterung auch durch digitale Formen (Onlinekonsultation sowie Video- oder Telefonkonferenz) ersetzt werden.