Die Verwaltung durch Digitalisierung modernisieren und effizienter gestalten – das ist die Zielsetzung des Bayerischen Innenministeriums. Der Fahrplan dafür steht – festgeschrieben im Digitalplan der Bayerischen Staatsregierung. Seit Anfang 2023 nimmt Bayern beim Thema digitale Dienstleistungen der Behörden eine Spitzenposition unter den deutschen Flächenländern ein.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) legt rund 440 OZG-Leistungen in die Verantwortung der Länder – 109 davon liegen im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Innenministeriums. Viele dieser Leistungen sind bereits digitalisiert.
Wichtig zu wissen ist: Eine digitalisierte Leistung kann mehrere thematisch verwandte Teilleistungen umfassen. Ein Beispiel: Die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ beinhaltet fast 200 Einzelleistungen.
Die Verantwortung für die Umsetzung weiterer Onlineservices liegt größtenteils beim Bund und einzelnen Ländern, wobei Bayern mit Förderung des Innenministeriums das Prinzip „Einer für alle“ unterstützt.
Alle Onlineservices sind im BayernPortal unter den jeweiligen Leistungsbeschreibungen abrufbar.
Im digitalen Marktplatz (BayernStore) können alle vom Innenministerium erstellten Zentralen Onlineservices von den Landkreisen, Städten und Gemeinden eingesehen und kostenfrei abonniert werden. Für die gesamte Übersicht über die digitalen Angeboten in Bayern: Im Dashboard Digitale Verwaltung in Bayern des Digitalministeriums ist die Verfügbarkeit aller bayerischer Onlineverfahren detailliert dargestellt.
Die Marschrichtung steht: Bis 2025 strebt das Innenministerium in Bayern eine Volldigitalisierung der staatlichen Prozesse an. Das betrifft nicht nur die reinen Antragsstrecken (worauf das OZG abzielt), sondern die gesamte digitale Prozessabwicklung. All das in Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Digitalgesetz.
Seit dem Jahr 2020 denkt das Innenministerium Prozesse neu – verwaltungsintern wie auch -extern. Wir arbeiten bereits flächendeckend mit elektronischer Vorgangsbearbeitung und elektronischer Akte, dies entlastet die Umwelt und strafft Durchlaufzeiten.
Digitalisierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe: Alle Mitarbeitenden müssen beim Veränderungsprozess mit ins Boot genommen werden. Die Zielsetzung: Nur eine moderne Verwaltung kann auch moderne Dienste für die Bürgerinnen und Bürger schaffen. Dabei soll unsere Digitalisierungsstrategie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die nötige Orientierung in diesem schnelllebigen Wandlungsprozess geben.
Sie sollen die Markenzeichen der vielfältigen bayerischen Förderlandschaft werden – die komfortable Suche von Förderangeboten und die volldigitale Antragsstellung sowie Abwicklung. Mit eigenem Personal und Knowhow arbeitet das Innenministerium dazu an digitalen Lösungen.
Ein Meilenstein im digitalen Förderwesen steht bereits zur Verfügung – der Bayerische Förderfinder. Dahinter verbirgt sich eine Onlinesuche, die bundesweit eine Vorreiterrolle hat. Alle relevanten Informationen zu vorhandenen Fördermöglichkeiten sind darin von jedermann abrufbar.
Das Innenministerium sieht sich als „Antreiber“ zur Digitalisierung der Förderlandschaft in Bayern und möchte Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützen, indem in Zukunft die Antrags- und Fachverfahren vereinheitlicht werden. Die Zielsetzung dabei: Verfahrensbeschleunigung sowie gezieltere und effizientere Fördermittelverteilung.
Alle Verwaltungsebenen ziehen für diese Zukunftsaufgabe an einem Strang: Die Bayerische Staatsregierung modernisiert auf Initiative des Innenministeriums das Förderwesen im Freistaat, von A wie Antrag bis Z wie Zahlung. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales definiert und beschafft dazu in Zusammenarbeit mit den anderen bayerischen Ministerien eine durchgängige volldigitale Lösung.