Personenstand

Aufgaben der Standesämter – viele Erklärungen vor einem Amt

Ob Eheschließung, Geburt oder Tod eines Menschen – all dies ist von den Standesämtern zu beurkunden. Vor dem Standesamt werden aber noch weitere wichtige Erklärungen abgegeben – beispielsweise zur Namensführung von Eheleuten und von deren Kindern. Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann ebenfalls beim Standesamt erklärt werden. Die oberste Aufsicht über die Standesämter und die Namensänderungsbehörden liegt beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. 

Individuelle Auskünfte

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den Standesämtern bei den Gemeinden beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften oder im Bayernportal. Auskünfte über öffentlich-rechtliche Namensänderungen erteilen die Landratsämter beziehungsweise die kreisfreien Städte.