Stiftungen haben eine reiche und lange Tradition in Bayern, wo es über 4.000 rechtsfähige Stiftungen (ohne kirchliche Stiftungen) gibt. Seit 2000 sind jährlich deutlich über 100 neue Stiftungen zu verzeichnen – womit Bayern bundesweit in der Spitzengruppe liegt. In den letzten Jahren sind die Neugründungen jedoch rückläufig. Die älteste noch heute bestehende Stiftung in Bayern entstand bereits im 10. Jahrhundert. In den Stiftungsverzeichnissen finden Sie nähere Angaben zu den Stiftungen.
Unter einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts (§§ 80 bis 88 BGB) versteht man eine Vermögensmasse, die durch Willensbekundung des Stifters einem bestimmten Zweck gewidmet wird. Eine Stiftung erlangt durch staatliche Anerkennung dauerhaft rechtliche Selbstständigkeit als juristische Person.
Stiftungen, die öffentliche beziehungsweise gemeinnützige Zwecke verfolgen, unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht (Rechtsaufsicht) – in der Regel durch die örtlich zuständige Bezirksregierung.
Um die dauerhafte, nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks aus eigenen Mitteln sicherzustellen, erfordert die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ein ausreichend großes Vermögen. Hilfreich sind vor der Stellung des Antrags auf Anerkennung konkrete Vorstellungen über das Stiftungskonzept – insbesondere im Hinblick auf den Stiftungszweck und die Verwaltung.
In Bayern fällt die Anerkennung von rechtsfähigen Stiftungen in die Zuständigkeit der Bezirksregierungen, die dazu gerne Auskünfte geben.
Ehrenamtliches Engagement in gemeinnützigen Stiftungen ist groß: Als in der Regel Ehrenamtliche tragen die Mitglieder der Stiftungsorgane Verantwortung für die Verwaltung der Stiftungen. Näheres legt der Stifter bei Errichtung der Stiftung in der jeweiligen Stiftungssatzung fest, die auch die Zusammensetzung der Stiftungsorgane und das Ernennungs- und Vorschlagsrecht für deren Mitglieder regelt.
Seit Mitte der 1990er-Jahre verzeichnen die „Bürgerstiftungen“ einen Boom – mit vielen Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement. Wird die herkömmliche Stiftung von einer oder wenigen Personen gegründet, so sind es bei den Bürgerstiftungen Gemeinschaften von Stiftern und Zustiftern, die das Stiftungskapital langfristig durch kleinere Zustiftungen aufbauen und sich in die Stiftungsarbeit einbringen. Bürgerstiftungen verfolgen einen zumeist weit gefassten Stiftungszweck – geprägt durch ihre regionale Ausrichtung auf die Mitgestaltung der örtlichen Gemeinschaft. Mehrere tausend Ehrenamtliche engagieren sich bundesweit in über 400 Bürgerstiftungen mit Zeit, Ideen und Geldmitteln. (Mehr dazu bei der Stiftung Aktive Bürgschaft)
Wer sich ehrenamtlich in solchen Stiftungen engagieren möchte, erhält Informationen bei den Gemeinden oder über die angeführten Links.