Sicherheit gehört zu den essenziellen Grundbedürfnissen des Menschen und ist ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität. Hier setzt polizeiliche Kriminalprävention als Vorbeugungsarbeit an. Sie hat zum Ziel, Gelegenheiten zur Verübung von Straftaten zu reduzieren und zugleich das Sicherheitsgefühl zu stärken. Damit umfasst sie alle staatlichen und privaten Programme und Maßnahmen, die Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen oder auch als individuelle Tat verhüten, mindern oder in den Folgen gering halten sollen.
Das Fazit daraus: Kriminalprävention versteht sich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Rahmen eines übergreifenden und nachhaltigen Gesamtkonzepts müssen dafür alle an einem Strang ziehen – Polizei, Politik, staatliche und nicht-staatliche Stellen, die Wirtschaft, die Medien sowie die gesamte Bevölkerung.
Um Straftaten gar nicht erst entstehen zu lassen, sensibilisiert die Bayerische Polizei die Bevölkerung für vielfältige Kriminalitätsphänomene und informiert über Möglichkeiten der Prävention. Ganz wichtig ist es ihr dabei, das Sicherheitsgefühl und die Zivilcourage in der Gesellschaft zu stärken. Polizeiliche Kriminalprävention ist Bestandteil polizeilichen Alltagshandelns und erfolgt bürgernah vor Ort – und zwar durch zielgerichtete Projektarbeit auf kommunaler Ebene. Denn: Kriminalität entsteht überwiegend lokal und wird dort erlebt. Eine von Prävention geprägte bürgernahe Polizeiarbeit stärkt zugleich das Vertrauensverhältnis zur Bevölkerung.
Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Bayerischen Polizei informieren und beraten über Fragen der Verbrechensvorbeugung und bieten kostenlose sicherungstechnische Beratungen an, beispielsweise zum Einbruchsschutz.
Im Rahmen der verhaltensorientierten Beratung bietet die Bayerische Polizei Vorträge zu vielen Themenbereichen und bei verschiedensten Personengruppen an. Außerdem gibt es bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen und bei allen Polizeiinspektionen kostenlos eine Vielzahl von Informationsbroschüren.
Die Bayerische Polizei entwickelt und erstellt konzeptionell Informations-, Aufklärungs- und Schulungsmaterialien sowie Werbe- und Informationsmaterialien zur verhaltensorientierten Prävention.
Die Bayerische Polizei beteiligt sich auch an der Erarbeitung der umfassenden Medien- und Maßnahmenkonzepte des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Im Rahmen dieses Programms werden bundesweit einheitliche Kampagnen erarbeitet, die innerhalb der Bundesländer umgesetzt werden.
Ziel polizeilicher Beratung ist es, zu verhindern, dass Menschen zu Opfern werden. Die primäre Beratungsaufgabe ist es, über präventive Möglichkeiten aufzuklären, Verhaltenstipps zu geben und gegebenenfalls individuelle Präventionskonzepte zu erarbeiten. Denn die erfolgreiche Strafverfolgung allein reicht nicht als „Wiedergutmachung“. Es darf gar nicht erst zur „Opferwerdung“ kommen.
Opferschutz durch Opferberatung ist eine der wichtigsten polizeilichen Aufgaben: Wenn es nicht gelingt, die Bevölkerung davor zu schützen, Opfer von Straftaten zu werden, dann müssen durch den polizeilichen Opferschutz zumindest die Belastungen von Opfern im weiteren Verlauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens so gering wie möglich gehalten und vermieden werden. Vor allem muss natürlich verhindert werden, dass die Opfer erneut von den gleichen oder anderen Straftaten betroffen werden.
Konkret bedeutet das: Die polizeiliche Beratung soll Opfern helfen, alle Rechte und Möglichkeiten zu nutzen, um die Folgen der Tat so gering wie möglich zu halten, ihrem Sicherheitsbedürfnis gerecht zu werden und ihr Sicherheitsgefühl (wieder) zu stärken. Damit ist die polizeiliche Opferberatung Schutz und Hilfe zugleich und sollte so optimal und professionell wie möglich erfolgen.
Opferschutz und Opferhilfe spielen bei der Bayerischen Polizei seit vielen Jahren eine äußerst wichtige Rolle und sind deshalb auch in der Polizeiausbildung fest verankert, sozusagen institutionalisiert und professionalisiert. Die Gründe liegen im Polizei-Alltag: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kommen mit den Opfern der Verbrechen in der Regel als Erste und zum Teil am nachhaltigsten in Berührung. Sie treffen Opfer als Zeugen und Geschädigte an, führen unmittelbar nach den Gewalttaten Vernehmungen durch und werden dabei auch direkt mit den größtenteils akuten Ängsten und Sorgen konfrontiert.
Opferschutz und Opferhilfe spiegeln sich auch in einigen polizeilichen Besonderheiten wider: Die Polizeipräsidien in den Ballungsräumen München und Mittelfranken tragen dem Opferschutzgedanken dadurch besonders Rechnung, dass man spezielle Opferschutzdienststellen eingerichtet hat.
Als Besonderheit bei der Bayerischen Polizei gibt es seit 1987 bei allen Präsidien die sogenannten Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK). Diese Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten beraten kompetent und geschlechtsunabhängig alle Betroffenen, die Opfer von sexueller Gewalt, sexuellem Missbrauch, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Häuslicher Gewalt oder Stalking wurden, oder Personen, die Fragen zu diesen Themenbereichen haben.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit Wirkung vom 23. Juli 2019 im Bayerischen Ministerialblatt die bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie) veröffentlicht. Die Richtlinie liegt in der aktuell gültigen Fassung von Januar 2019 vor. Die Anlage 12 enthält die auf die bayerischen Regelungen abgestimmten datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Anlage 13 weitere landesspezifische Zusatzbestimmungen. Der Mustervertrag für Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung von Empfangseinrichtungen bei der Polizei zum Anschluss von Anlagen gemäß der ÜEA-Richtlinie wurde überarbeitet.