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Verfassungsschutz

Was macht der Verfassungsschutz?

Als „Frühwarnsystem“ für den Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss der Verfassungsschutz Gefahren für die Innere Sicherheit rechtzeitig zu erkennen. Dafür muss er in seiner Funktion als Deutschlands Inlandsnachrichtendienst Informationen sammeln und auswerten. 

Abzugrenzen ist er zum BND und zum BAMAD: Für die Beschaffung von Informationen aus dem Ausland ist der Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig. Dagegen schützt das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) die Bundeswehr vor Spionage und extremistischen Übergriffen.

Der Verfassungsschutz schützt die freiheitliche demokratische Grundordnung vor Extremismus und Verfassungsfeinden. Extremismus greift diese Grundordnung an, die auf der Selbstbestimmung des Volkes, Freiheit, Gleichheit und dem Ausschluss von Gewalt- und Willkürherrschaft basiert. 

Zentrale Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind:

  • Wahrung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte
  • Volkssouveränität
  • Gewaltenteilung
  • Verantwortlichkeit der Regierung
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Unabhängigkeit der Gerichte
  • Mehrparteienprinzip
  • Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition

Wie zeigt sich Extremismus nach außen? 

  • in Ideologien
  • in Handlungen, darunter im Extremfall in terroristischen Anschlägen 

Solche Aktivitäten gelten als verfassungsfeindlich – aber wichtig zu wissen ist: verfassungsfeindlich ist nicht gleich verfassungswidrig. Als verfassungswidrig kann nur das Bundesverfassungsgericht Parteien einstufen und verbieten. Durch Innenministerien können andere Organisationen dann verboten werden, wenn sie aggressiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgehen.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

(Art. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE)

Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) bietet umfassende Informationen, Beratung und Hilfsangebote zu den Themen Extremismus und Radikalisierung. Erfahren Sie mehr über Prävention, Aussteigerprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten.

Gesetzlicher Auftrag und Beratung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassungsschutzbehörde. In Bayern ist diese das Landesamt für Verfassungsschutz. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz werden Informationen letztlich aus den Bundesländern zusammengeführt.

Für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wurden im Haushaltsplan 2022 insgesamt rund 575 Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ausgewiesen. 

Die Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz sind im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz geregelt: Das Landesamt beobachtet beispielsweise Rechtsextremisten, Linksextremisten, Islamisten, Reichsbürger und Selbstverwalter, islamfeindliche Bestrebungen, die Scientology-Organisation sowie auslandsbezogene extremistische Aktivitäten. Zudem schützt es vor organisierter Kriminalität, Spionage, Geheimnisverrat und Sabotage. 

Seine Erkenntnisse gewinnt der Verfassungsschutz überwiegend aus offenen Quellen, durch V-Leute, Observation oder Telefonüberwachung und leitet diese dann an die zuständigen Sicherheitsbehörden wie Polizei oder Ausländerbehörden weiter. Der Grund dafür: Als Frühwarnsystem hat der Verfassungsschutz keine Vollzugsbefugnisse, arbeitet aber eng mit der Polizei zusammen.

Der Verfassungsschutz als Sachverständiger

In Bayern hat der Verfassungsschutz eine Reihe von Mitwirkungsaufgaben als Fachberater und wird bei Sachentscheidungen anderer Behörden hinzugezogen. Dies betrifft z. B. den Geheim- und Sabotageschutz sowie die Mitwirkung an einbürgerungs- und aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen.

Kontrolle des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz unterliegt strengen Kontrollen. Zum einen ist das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Aufsichtsbehörde über das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Zum anderen überwacht das eigens dafür eingesetzte Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Landtags die Tätigkeit des Verfassungsschutzes. Auch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und der Bayerische Oberste Rechnungshof haben Kontrollaufgaben.

Information der Öffentlichkeit durch den Verfassungsschutz

Zu den Pflichten des Verfassungsschutzes gehört auch die Information der Öffentlichkeit. Dazu gibt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz jährlich den Verfassungsschutzbericht Bayern heraus.

Bayern-Allianz gegen Desinformation

Extremisten, fremdstaatliche und auch fremdstaatlich gesteuerte Akteure nutzen Desinformation gezielt, die gesellschaftliche Meinungsbildung zu ihrem Nutzen zu beeinflussen. Gerade im Vorfeld von Wahlen und wichtigen politischen Ereignissen stehen liberale Staaten im besonderen Fokus von antidemokratischen Desinformationskampagnen. Daher haben Innenstaatssekretär Sandro Kirchner und Digitalminister Dr. Fabian Mehring am 8. Mai 2024 die Bayern-Allianz gegen Desinformation gestartet.

Ansprechpartner

Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Postfach 45 01 45
80901 München
089 31201 0 (rund um die Uhr)
Telefax: 089 3120 1380
poststelle@lfv.bayern.de 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: 
oeffentlichkeit@lfv.bayern.de

Website des Landesamtes für Verfassungsschutz

Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
Knorrstraße 139
80937 München
089 2192 2192
Telefax: 089 312 01 380
Gegen-extremismus@stmi.bayern.de

Website der Informationsstelle gegen Extremismus

 

Bayerisches Aussteigerprogramm
089 2192 2767
aussteigerprogramm@stmi.bayern.de

Präventionsstelle Islamismus im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz
089 31201 480
Islamismuspraevention@lfv.bayern.de

Präventionsstelle Islamismus (bayern.de)