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Kommunale Zusammenarbeit und Partnerschaften

Es ist ein Spagat, den Städte und Gemeinden in Bayern leisten müssen. Die Bevölkerung wächst, die Technologie rennt voran, im europäischen und weltweiten Wettbewerb steigen die Erwartungen von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern an die Qualität der kommunalen Dienstleistungen. Gleichzeitig müssen die Kommunen mit begrenzten finanziellen Mitteln haushalten und ihre Strategien überdenken. 

Wie können diese Herausforderungen bewältigt werden? Das Stichwort heißt: Interkommunale Kooperation. Danach können benachbarte Kommunen Fachwissen und technische sowie personelle Ausstattung bündeln und Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt interkommunale Kooperationen durch Bereitstellung von Fördermitteln oder Ansprechpartnern.

Kommunale Zusammenarbeit

Ziele und rechtliche Grundlagen kommunaler Zusammen­arbeit

Durch Zusammenarbeit lassen sich kommunale Aufgaben schneller, effizienter und kostengünstiger erledigen. Doch dazu muss die Zusammenarbeit auch reibungslos funktionieren und bestmögliche Ergebnisse erzielen. Besonders wichtig ist es deshalb, gemeinsame Ziele zu definieren und zu entscheiden, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit gestaltet werden sollen.

Bereiche und Beispiele kommunaler Zusammen­arbeit

Wo gibt es  Möglichkeiten für kommunale Zusammenarbeit? Bereiche wie Bauhof, Feuerwehr, Abwasser- und Wasserversorgung, Flächenmanagement, EDV, Verwaltung und Tourismus bieten sich an. Auch in der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit sowie im Bereich E-Government gibt es zahlreiche Chancen für eine Zusammenarbeit.

Kommunale Partnerschaften

Welchen Sinn und Zweck haben eigentlich kommunale Partnerschaften? Manch ein Ortseingangsschild verrät direkt, mit welchen Orten eine enge Freundschaft und Zusammenarbeit besteht. Gemeindepartnerschaften haben das Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Unterstützung ein Gefühl der Zusammengehörigkeit über Ländergrenzen hinweg zu schaffen und zu stärken.

Wo erhalte ich mehr Informationen zur interkommunalen Zusammenarbeit?

In jedem Regierungsbezirk stehen Ansprechpartner für Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Verfügung. Sie informieren und beraten Kommunen, begleiten diese bei Rechtsfragen und fachlichen Fördermöglichkeiten. Sie zeigen zum Thema Kooperation Risiken und Lösungsmöglichkeiten auf und stellen Kontakte zu anderen Fachleuten her.

Frau Hana Riemer
Sachgebiet 34.1 – Städtebau, Bauordnung
Maximilianstraße 39, 80538 München
089 / 2176 – 2512
Fax: 089 / 2176 – 40 2512
hana.riemer@reg-ob.bayern.de
www.regierung.oberbayern.bayern.de

Frau Monika Strohmeier
Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
0871 / 808 – 1237
Fax: 0871 / 808 – 1068
ikz@reg-nb.bayern.de
www.regierung.niederbayern.bayern.de

Herr Thomas Greiml
Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten
Emmeramsplatz 8, 93039 Regensburg
0941 / 5680 – 1253
Fax: 0941 / 5680 – 91253
thomas.greiml@reg-opf.bayern.de
www.regierung.oberpfalz.bayern.de

Herr Alexander Zapf
Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten
Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth
0921/604-1610
Fax: 0921/604-4610
alexander.zapf@reg-ofr.bayern.de
www.regierung.oberfranken.bayern.de

Frau Karin Brunner
Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten
Promenade 27, 91522 Ansbach
0981 / 53 – 1448
Fax: 0981 / 53 – 5448
karin.brunner@reg-mfr.bayern.de
www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Herr Peter Müller
Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten
Peterplatz 9, 97070 Würzburg
0931 / 380 – 1149
Fax: 0931 / 380 – 2149
peter.mueller@reg-ufr.bayern.de
www.regierung.unterfranken.bayern.de

Regierung von Schwaben

Herr Vincent Steffel
Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten
Fronhof 10, 86152 Augsburg
0821 / 327 – 2193
Fax: 0821 / 327 – 12193
vincent.steffel@reg-schw.bayern.de
www.regierung.schwaben.bayern.de