Wohnraum für Studenten

München, 19.06.2013

Wohnraum für Studenten Innenminister Joachim Herrmann und Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch: Staatliche Fördermittel für 1.000 Wohnheimplätze pro Jahr - Förderbeträge auf bis zu 32.000 Euro angehoben"

+++ "Unser Ziel ist es, bis 2017 Jahr für Jahr den Bau beziehungsweise die Sanierung von 1.000 Wohnheimplätzen mit staatlichen Mitteln zu fördern. Dafür haben wir unsere staatlichen Förderkonditionen wesentlich verbessert. Ein Wohnheimplatz kann künftig mit bis zu 32.000 Euro bezuschusst werden", so Innenminister Joachim Herrmann bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch zum studentischen Wohnungsbau. "Damit wollen wir die Studentenwerke unterstützen und auch verstärkt private Investoren für den Bau von Studentenwohnheimen gewinnen", so Herrmann weiter. Ursprünglich waren im Doppelhaushalt 2013/2014 jeweils 17,5 Millionen Euro für die Förderung von Studentenwohnraum vorgesehen. Nun hat die Staatsregierung dieses Kontingent um zehn Millionen Euro aufgestockt, so dass im kommenden Jahr 27,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. +++

"Im vergangenen Jahr entstand ein Viertel der bundesweit geförderten Wohnheimplätze allein in Bayern. Das Deutsche Studentenwerk hat den Freistaat hierfür als 'leuchtendes Beispiel' für die anderen Bundesländer herausgestellt. Doch auf diesen Leistungen wollen wir uns nicht ausruhen. Daher stehen den Studentenwerken in Bayern elf Millionen Euro an laufenden Mitteln im Jahr 2013 im Staatshaushalt zur Verfügung. Das sind 30 Prozent mehr als noch 2010. Das Wissenschaftsministerium fördert damit vor allem den Betrieb der Mensen, die Betreuungsplätze für die Kinder der Studierenden und das Tutorenprogramm in den Studentenwohnheimen. Mit diesen Geldern geben wir den Studentenwerken den finanziellen Spielraum, um die notwendigen Eigenmittel für den Wohnheimbau anzusparen und ihr Platzangebot in den Wohnheimen auch in den kommenden Jahren stetig weiter auszubauen", so Wissenschaftsminister Heubisch.

Die neuen Förderrichtlinien für Studentenwohnraum sind rückwirkend bereits zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten. Der Förderbetrag pro Wohnheimplatz kann künftig bis zu 32.000 Euro betragen, vorher waren es 26.500 Euro. Außerdem wurde die Bindungsdauer von bisher 45 Jahren auf 25 Jahre verkürzt. Auch können die Wohnheimträger künftig die Kaltmieten im Dreijahresrhythmus gemäß dem Verbraucherpreisindex erhöhen.

Bei dem von Innenminister Herrmann initiierten Runden Tisch zum 'Studentenwohnen' am 28. Februar 2013 hatten die bayerischen Studentenwerke deutlich zum Ausdruck gebracht: Die Studentenwerke brauchen geeignete und vor allem bezahlbare Baugrundstücke. "Die Studentenwerke haben hier unsere volle Unterstützung. Vor allem sind hier aber die Hochschulstädte gefordert, denn die Bauleitplanung gehört zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Von Seiten der Staatsregierung wollen wir die Studentenwerke unterstützen, indem wir - wo immer es möglich ist - Grundstücke aus dem Besitz des Freistaats in Erbpacht bereitstellen. Idealerweise sind das Grundstücke auf dem Hochschulcampus", sagte Herrmann. Gleichfalls müssten bei der Ausbauplanung der bayerischen Universitäten und Hochschulen frühzeitig geeignete Flächen für Studentisches Wohnen definiert werden. Abhilfe können auch Konversionsflächen, die sich zur Wohnnutzung eignen, schaffen. Dafür sei aber der Bund gefordert. "Wir fordern, dass der Bund geeignete Teilflächen an Kommunen verbilligt abgibt, insbesondere für den sozialen Wohnungsbau und für Studentenwohnraum", so Herrmann weiter. Als Beispiel nannte der Minister die ehemalige Bayernkaserne in München. Dort solle neben rund 3.000 neuen Wohnungen auch Wohnraum für Studierende entstehen.