Bayerisches Konzept der Schleierfahndung voll bestätigt

München, 17.02.2017

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Polizeikontrollen im Grenzgebiet eingestellt - Bayerisches Konzept der Schleierfahndung voll bestätigt

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat es begrüßt, dass die EU-Kommission ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schengener Grenzkodex eingestellt hat. Herrmann: „Die Kommission hat in dieser Woche beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Zusammenhang mit der Durchführung von Polizeikontrollen in den Binnengrenzgebieten einzustellen. Das bestätigt das Bayerische Konzept zur Schleierfahndung auf der ganzen Linie. Ich werde dem für die Sicherheitsunion zuständigen EU-Kommissar Julian King bei meinem morgigen Gespräch mit ihm am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz dafür danken, dass sich die Kommission konstruktiv mit dem Thema Schleierfahndung auseinandergesetzt hat und das Verfahren eingestellt hat.“ +++

Herrmann verwies darauf, dass die Kommission darüber hinaus generell die Mitgliedsstaaten ermutigt hat, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Polizeikontrollen in Grenzgebieten gemäß dem Schengener Grenzkodex durchzuführen. Herrmann: „Es ist die klare Anregung, dass alle Mitgliedsstaaten der EU mehr unternehmen, um durch gezielte Maßnahmen im grenznahen Bereich und auf den Hauptverkehrswegen gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terror vorzugehen.“ Bayern sei nunmehr mit seinem Konzept der Schleierfahndung nicht mehr Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens, sondern Vorbild in Europa. Herrmann forderte deshalb auch die anderen Bundesländer dazu auf, dem bayerischen Beispiel zu folgen. „Insbesondere jene deutschen Länder an den europäischen Binnengrenzen sollten dringend ihre ablehnende Haltung überdenken und mit der Einführung der Schleierfahndung mehr Sicherheit im grenznahen Raum und in Deutschland schaffen.“