Herrmann beim Gauehrungsabend des Schützengaus Erlangen

München, 23.11.2019

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann beim Gauehrungsabend des Schützengaus Erlangen: Regelungen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Sportschützen nicht weiter verschärfen - Bedürfnisprüfung nicht mehr an die einzelne Waffe anknüpfen - Größte Gefahr geht von illegalen Schusswaffen aus

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat beim Gauehrungsabend des Schützengaus Erlangen unnötige Belastungen für Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen durch die derzeit im Bundestag beratenen Änderungen des Waffengesetzes entschieden abgelehnt. Besonders die Regelungen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit sollen nach dem Willen Herrmanns nicht weiter verschärft werden, als dies für die Extremismusbekämpfung unerlässlich ist. Der Bayerische Innenminister sagte, für ihn stehe außer Zweifel, dass die größte Gefahr nicht von legalen, sondern von illegalen Schusswaffen ausgehe: "Die Waffenbesitzer und darunter insbesondere die Sportschützen verhalten sich ganz überwiegend rechtstreu." +++

Herrmann hat sich deshalb im laufenden Gesetzgebungsverfahren schon frühzeitig für die Belange der Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen eingesetzt. So habe er sich persönlich mit dem Präsidenten des deutschen Schützenbunds und des Bayerischen Sportschützenbunds bei Bundesinnenminister Horst Seehofer für Erleichterungen bei der Bedürfnisprüfung eingesetzt. Herrmann: "Wir waren uns einig, dass die Bedürfnisprüfung nicht mehr an die einzelne Waffe anknüpfen soll. Der Fokus soll vielmehr auf den Sportschützen selbst gerichtet werden. Und das ist auch sinnvoll: Denn ich kann keinerlei Sicherheitsgewinn darin sehen, wenn Sportschützen gezwungen werden, mit jeder ihrer Waffen monatlich zu schießen."

Herrmann versicherte, dass er alles daran setzen werde, eine ausgewogene und praxisgerechte Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie zu erzielen. Dazu gehört auch, dass bei Sportschützen nach zehn Jahren Mitgliedschaft im Schießsportverein diese aktive Mitgliedschaft für einen Bedürfnisnachweis ausreichen soll. "Und das soll ab der ersten Waffe gelten. Wurde einmal mit einer Waffe zehn Jahre geschossen, soll auch für die anderen Waffen die Vereinsmitgliedschaft ausreichen. Weiterer Schießnachweise bedarf es da nicht."

Herrmann unterstrich, dass er die Ziele, die die Europäische Union mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 verfolgt, durchaus teile: "Wir wollen den illegalen Zugang zu Schusswaffen erschweren. Außerdem ist es sinnvoll Schusswaffen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg rückzuverfolgen. Und auch die Nutzung von legalen Schusswaffen für terroristische Anschläge soll erschwert werden." Herrmann hält es deshalb auch für richtig, eine Erlaubnispflicht für Salutwaffen einzuführen, eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen zu fordern und die regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses zur Vorschrift zu machen. Darüber hinausgehende Belastungen lehne er aber ab: "Sie bringen keinen adäquaten Gewinn an realer Sicherheit".