Herrmann zu den heute beschlossenen Änderungen im Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Erweiterte Überprüfungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst in sicherheitsrelevanten Bereichen

München, 08.07.2020

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zu den heute beschlossenen Änderungen im Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Erweiterte Überprüfungsmöglichkeiten bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst in sicherheitsrelevanten Bereichen

+++ Der Bayerische Landtag hat heute in der Zweiten Lesung den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu Änderungen im Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) beschlossen. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erläuterte, werden dadurch die Überprüfungsmöglichkeiten bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst erweitert, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten. Künftig werden in die von den Bediensteten abzugebenden Sicherheitserklärungen auch Angaben zu den Adressen eigener Internetseiten und von Mitgliedschaften in allgemein zugänglichen sozialen Netzwerken aufgenommen. "Damit können die Behörden noch genauer prüfen, ob bei den betreffenden Personen ein Sicherheitsrisiko vorliegt", erklärte Herrmann. "Das betrifft aber nur die Inhalte, die der Betroffene öffentlich sichtbar preisgibt." Weitere Änderungen betreffen die Einbindung des Landesamts für Verfassungsschutz bei den alle fünf Jahre durchzuführenden Aktualisierungen. +++

Das BaySÜG regelt das Verfahren zur Überprüfung von Personen, die mit einer 'sicherheitsempfindlichen' Tätigkeit bei öffentlichen Stellen betraut werden sollen. Durch diese spezielle Zuverlässigkeitsüberprüfung sollen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten wie der Zugriff auf Verschlusssachen geschützt, aber auch die Beschäftigung von unzuverlässigen Personen an bestimmten 'sicherheitsempfindlichen' Stellen ausgeschlossen werden. Nach dem Geheimhaltungsgrad und der Tätigkeit richtet sich der Umfang der regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung. In einem jeden Einzelfall wird dann beurteilt, ob ein unvertretbares Sicherheitsrisiko vorliegt. "Da schauen wir sehr genau hin", so Herrmann. "Im Zweifel hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen."