Herrmann: Freistaat Bayern tritt dem Verein 'Safe Sport - Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport' bei

München, 04.11.2022

Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Freistaat Bayern tritt dem Verein 'Safe Sport - Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport' bei - Ansprechstelle für betroffene Sportlerinnen und Sportler - Aktiver Beitrag zur Prävention und zur Aufarbeitung jeder Form von Gewalt im Sport

+++ Der Freistaat Bayern hat gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund auf der 46. Sportministerkonferenz in Mainz eine unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport gegründet. Der Verein 'Safe Sport' soll als unabhängige Ansprechstelle für betroffene Sportlerinnen und Sportler, aber auch für Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Ehrenamtliche fungieren, die von sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt betroffen sind. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: "Wir wollen unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und einen aktiven Beitrag zur Prävention und Aufarbeitung jeder Form von Gewalt im Sport leisten." +++

Das Thema sexualisierte und interpersonale Gewalt sei auch im Sport immer wieder Gegenstand der bundesweiten Diskussion, so der Sportminister. Bund und Länder wollen jetzt ein deutliches Zeichen setzen und den Betroffenen effektive Unterstützung anbieten.

Ausgehend von dem Öffentlichen Hearing zum Thema „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“ im Oktober 2020 haben sich alle relevanten Verantwortungsträger des Sports in Deutschland mit dem Thema befasst. Gemeinsames Ziel ist es, Betroffenen von sexualisierter und interpersonaler Gewalt Hilfe zukommen zu lassen. Die jetzt gegründete unabhängige Ansprechstelle soll in Form eines vom Bund und Länder getragenen Vereins als Trägerschaftsmodell umgesetzt werden. Die Länder beteiligen sich ab dem Jahr 2024 in Höhe von insgesamt bis zu 150.000 Euro jährlich an den Kosten für den Betrieb der Ansprechstelle. Der Bund übernimmt die Kosten der Ansprechstelle für das Jahr 2023 und wird diese ergänzend zu den Ländern ab dem Jahr 2024 ebenfalls unterstützen.