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Asyl und Aufenthaltsrecht

Asylpolitik mit Verantwortungsbewusstsein

Die Staatsregierung hat sich einer Asylpolitik der Humanität und Ordnung verpflichtet. Wer als individuell politisch Verfolgter Schutz und Hilfe wirklich braucht, wird bei uns Humanität und Solidarität erfahren. Aus doppelter Verantwortung für die einheimische Bevölkerung und die Schutzbedürftigen muss eine Überlastung von Staat und Gesellschaft jedoch verhindert werden. Damit die Integration der vielen bleibeberechtigten Flüchtlinge in unsere Gesellschaft gelingen kann, sind Steuerung und Begrenzung der irregulären Zuwanderung erforderlich.

Aufenthaltsrecht als Steuerungsfaktor

Das Aufenthaltsrecht ist ein Instrument, um den Zuzug von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland zu steuern. Wie funktioniert das? Das Aufenthaltsgesetz fördert und fordert eine Integration aller Ausländerinnen und Ausländer, die hier dauerhaft und rechtmäßig leben möchten. Zugleich regelt das Gesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern. Für alle EU-Bürger und deren Familienangehörige gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU. 

Unterbringung und Versorgung

Was passiert mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach ihrer Ankunft in Bayern? Sie werden zunächst in einem durch die Bezirksregierungen betriebenen ANKER (Aufnahmeeinrichtung nach § 47 Asylgesetz) untergebracht.

In allen Regierungsbezirken stehen ANKER (mit allen für das Asylverfahren erforderlichen Behörden und Einrichtungen) zur Verfügung. In den ANKERn soll das komplette Asylverfahren von der Einreise bis zu einer positiven Entscheidung über den Asylantrag oder zur Ausreise (einschließlich der Rückführung) durchgeführt werden. Dadurch werden die Verfahren beschleunigt, Rückführungen erleichtert und die Kommunen entlastet.

Wie werden die Asylbewerberinnen und Asylbewerber versorgt? Auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolgt die Versorgung in den ANKERn vorrangig durch Sachleistungen. Im Übrigen erhalten die Leistungsberechtigten ihre AsylbLG-Leistungen grundsätzlich auf Bezahlkarte.

Die medizinische Versorgung ist im Freistaat Bayern – neben dem allgemeinen ärztlichen Versorgungsangebot – bedarfsorientiert in sog. Ärztezentren eingerichtet. Das ermöglicht direkt in den Aufnahmeeinrichtungen eine kurative Versorgung auf niederschwelliger Basis.

Der Freistaat Bayern erhebt unter bestimmten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme staatlicher Asylunterkünfte und staatlich zurechenbarer Vollverpflegung Benutzungsgebühren. Hier erhalten Sie das aktuelle Informationsblatt zur Gebührenerhebung.

Arbeitsgelegenheiten - eine sinnvolle Beschäftigung für das Gemeinwohl

Arbeitsgelegenheiten sind sinnstiftende Tätigkeiten, bei denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber der Gesellschaft etwas für die Leistungen, die sie erhalten, zurückgeben können. Sie sind im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in § 5 geregelt. Dort ist auch festgelegt, dass eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde ausbezahlt wird. Innerhalb von Asylunterkünften dienen diese Tätigkeiten der Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung. Außerhalb von Asylunterkünften sollen Arbeitsgelegenheiten soweit möglich bei staatlichen, kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen zu den Arbeitsgelegenheiten finden Sie im Leitfaden Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG.

Rückkehr und Reintegration

Rückkehrberatung, Rückkehr- und Reintegrationshilfen sind wichtige Elemente der Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Durch die staatliche Förderung von Rückkehr und Reintegration sollen Ausreisewillige bei einer zügigen und nachhaltigen Rückkehr in ihre Heimatländer unterstützt werden. Daneben sollen auch finanzielle Anreize gesetzt werden, damit ausreisepflichtige Ausländer sich für eine freiwillige und zeitnahe Ausreise entscheiden. Die Rückkehrberatungsstellen bieten hierzu eine neutrale und umfassende und - unter Berücksichtigung des jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Status - ergebnisoffene Beratung an, um eine solche eigenständige Entscheidung zu ermöglichen.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie eine Übersicht über zentrale Anlaufstellen und staatliche Beratungsstellen zum Thema “Rückkehrberatung”.