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Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit ist das rechtliche Band zwischen dem Staat und seinen Staatsangehörigen. Aus der Zugehörigkeit zu einem Staat entstehen sowohl Rechte (zum Beispiel das Recht auf Freizügigkeit) als auch Pflichten (zum Beispiel die Wehrpflicht).

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration führt dabei die Rechtsaufsicht über alle Staatsangehörigkeitsbehörden in Bayern. Daneben entwickelt es das Staatsangehörigkeitsrecht weiter.

Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit, ihr Erwerb und ihr Verlust sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.

Sie interessieren sich für eine Einbürgerung in Deutschland? Nähere Informationen finden Sie in unseren Veröffentlichungen zur Einbürgerung und zur Mehrstaatigkeit.

Wann kann ein Kind, das in Deutschland geboren wurde und dessen Eltern beide ausschließlich Ausländer sind, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? Hier erfahren Sie mehr zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland.

Sie wollen als Deutscher eine andere Staatsangehörigkeit erwerben? Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema Automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und zur Mehrstaatigkeit.

Neubürgerempfang - ein Höhepunkt im Integrationsprozess

Die Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut, welches der Staat nach einem gelungenen Integrationsprozess vergeben kann. Deshalb ist der Neubürgerempfang für Menschen, die in Bayern eine neue Heimat gefunden haben, ein echter Höhepunkt. Mehrmals im Jahr heißt Ministerpräsident Dr. Markus Söder gemeinsam mit Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann einige dieser Menschen im Rahmen eines Festakts willkommen. Der Innenminister fordert dabei die neu Eingebürgerten auf: „Tragen Sie dazu bei, unser Land weiterzuentwickeln! Wir brauchen Leute wie Sie!“

13.05.2025 Neubürgerempfang München 2025

Auskünfte und Beratung rund um Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Einbürgerungsanträge oder sonstige Anfragen zur Staatsangehörigkeit können gestellt werden bei 

  • der Staatsangehörigkeitsstelle der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt),
  • der Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadtverwaltung (als Bewohnerin oder Bewohner einer kreisfreien Stadt).

Wer an Ihrem Wohnort für Sie zuständig ist, können Sie über die Funktion „Lokalisierung“ im BayernPortal feststellen.