Ausbildung und Karriere

Das bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erfüllt ganz unterschiedliche Aufgaben. Das spiegelt sich auch in unserem Geschäftsbereich wider.

Entsprechend vielfältig sind die Möglichkeiten, die wir Ihnen je nach Schul- oder Hochschulabschluss für Ausbildung, Studium und Karriere bieten können.

Hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

Das Innenministerium stellt Juristinnen und Juristen für die innere Verwaltung, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und
die Bayerische Polizei ein.

Symbolbild: Studenten
© Fotolia, Andres Rodriguez


AKTUELLE Stellenausschreibungen (im Hause):

 




Sie besitzen die Fachhochschulreife, die Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss?
Dann bieten wir Ihnen ein Fachhochschulstudium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) sowie zur Diplom-Verwaltungsinformatikerin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH).

Wenn Sie den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss nachweisen können, bieten wir Ihnen eine Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt.

Praktika werden im Bereich der  Allgemeinen Inneren Verwaltung nur im nachgeordneten Bereich (Regierungen, Landratsämter), nicht aber im Ministerium selbst angeboten. Wenn Sie sich für ein Praktikum in diesem Bereich interessieren, richten Sie Ihre Anfrage bitte unmittelbar an die jeweilige Behörde.

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Informationen zur Karriere bei der Bayerischen Polizei erhalten Sie auf unserer Ausbildungsseite Polizei.

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Symbolbild: Studentin
© Fotolia, Yuri Arcurs

Im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten sozialpädagogische Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Fachhochschulausbildung als Diplom-Sozialpädagoge (FH) beziehungsweise Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder einem Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit.

Zur Ausbildung zum Hygienekontrolleur oder zur Hygienekontrolleurin können Sie zugelassen werden, wenn Sie den mittleren Schulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweisen.

Die Weiterbildung zur Fachkraft der Sozialmedizin setzt voraus, dass Sie über eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Pflegefachmann beziehungsweise Pflegefachfrau verfügen.

Voraussetzung für die Ausbildung zum Veterinärassistenten oder zur Veterinärassistentin ist unter anderem die Meisterprüfung für den Beruf Landwirt oder die Abschlussprüfung an einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft.

Zur Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur oder zur Lebensmittelkontrolleurin können Sie zugelassen werden, wenn Sie die Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bestanden haben.

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