Ausgleich zwischen Schutz der Privatsphäre und Verbraucherschutz einerseits und Wirtschaftsförderung andererseits
Das Verhältnis zwischen EU-Recht und Bundesrecht ist jedoch oftmals nicht klar. Auch gibt es auf Bundesebene wiederholt Bestrebungen, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit neue Zuständigkeiten zuzuweisen. Bayern wird daher auf EU- und Bundesebene vehement dafür eintreten, dass nur noch aussagekräftige und praxistaugliche Regeln gelten und der Bund die Zuständigkeiten der Länder hinreichend respektiert.
Unnötige Belastungen durch überschießende Umsetzung von EU-Recht für Unternehmen vermeiden
Der Freistaat Bayern tritt zudem dafür ein, unnötige Belastungen für Unternehmen durch überschießende Umsetzung von EU-Recht zu vermeiden. Der Ministerrat hat deshalb heute beschlossen, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, mit dem die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden soll.
Hintergrund: Ein kleiner Formfehler auf der Homepage eines Unternehmens reicht oft für einen Verstoß gegen die DSGVO. Massenweise Abmahnungen durch (angebliche) Mitbewerber können die Folge sein. Die bayerische Staatsregierung will daher Datenschutzverstöße generell von einer Abmahnung und Verfolgung nach dem UWG ausschließen und dadurch vor allem für kleine und mittlere Unternehmen Rechtssicherheit schaffen. Sie hat dazu bereits im Juni 2018 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Da der Bund den wiederholt vorgetragenen Forderungen bislang nicht nachgekommen ist, erneuert Bayern seine Forderung im Bundesrat.