Gesetz umfasst alle Facetten des Sports
Herrmann hob insbesondere die umfassende Wirkung des Bayerischen Sportgesetzes hervor: „Das Gesetz umfasst alle Facetten des Sports – vom Kinder- und Jugendsport über den Breiten- und Gesundheitssport bis hin zum Leistungs- und Spitzensport. Wir wollen Bewegungsarmut entgegenwirken und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige bayerische spitzensportliche Erfolge schaffen."
Stärkung der Bewegungserziehung bereits im Kindesalter
Regelmäßige Bewegung müsse ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sein, an den man bereits Kinder über altersgerechte Angebote in Kindertageseinrichtungen und Schulen heranführen könne. „Wir stärken die Bewegungserziehung in Kitas und Schulen sowie die Kooperation zwischen Schulen, Jugendhilfe und Vereinen und legen früh die Grundlage für eine talentorientierte Förderung im Nachwuchsleistungssport. Im Breitensport unterstützen wir gezielt Sport- und Bewegungsangebote, damit möglichst viele Menschen an sportlichen Aktivitäten teilnehmen können. Auch Inklusion und Integration nehmen wir in den Fokus und adressieren das Ehrenamt als Fundament unserer Vereinsarbeit vor Ort“, so Herrmann.
Herrmann: Leistungsfähige Strukturen, starke Vereine und moderne Sportstätten
Dem Freistaat eröffneten sich dabei große Chancen, auch im Zusammenhang mit einer möglichen Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in München. „Aufbauend auch auf dem Bayerischen Sportgesetz können wir erfolgreiche Spiele schaffen: durch leistungsfähige Strukturen, starke Vereine, moderne Sportstätten und eine offene, sportbegeisterte und leistungsbereite Gesellschaft!"
Spitzenstellung Bayerns als Sportland weiter stärken
Mit seinem ebenen- und ressortübergreifenden Ansatz, der auch den organisierten Sport in Bayern umfassend einbeziehe, solle das Gesetz dazu beitragen, die Spitzenstellung Bayerns als erfolgreiches und begeistertes Sportland zu stärken und weiter auszubauen.