Herrmann würdigt Begründung des Gerichts
Herrmann würdigt insbesondere die Begründung des Gerichts, je größer die Bedeutung der betroffenen Position für die religiöse Identität der Religionsgemeinschaft nach innen oder außen ist, desto mehr Gewicht besitze auch die Mitgliedschaft in der Kirche. „Mit anderen Worten: Menschen, die bei einer Diakonie oder in der Kirche Rat und Hilfe suchen, dürfen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten, dass sie auch die christliche Überzeugung der Einrichtung teilen, für die sie arbeiten – und nicht im Gegenteil, wie in diesem Fall, wo sich die Bewerberin von der Kirche abgewendet hatte.“
Theologische Wertung obliegt Kirchen selbst
Herrmann sagte, das Bundesverfassungsgericht habe klar festgestellt, dass nicht staatliche Gerichte theologische Wertungen bei der Überprüfung einer Stellenbesetzung treffen dürfen, sondern dass diese Wertung den Kirchen selbst obliegt.