Söder, Herrmann und Kirchner danken Einsatzkräften
Das Engagement der vielen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist unbeschreiblich. „Mein großer Dank an alle Einsatzkräfte und vor allem an die vielen Ehrenamtlichen von Feuerwehr, THW und Hilfsorganisationen, die unermüdlich geschuftet haben, um unsere Bürgerinnen und Bürger vor dem Hochwasser zu schützen!“, so Innenminister Joachim Herrmann.
Soforthilfen der Staatsregierung
Trotz aller Vorkehrungen kam es durch die langanhaltenden Regenfälle und die dadurch verursachten Überflutungen und Hochwasser in Bayern zu verheerenden Schäden. Daher stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 200 Mio. Euro bereit.
Für Betroffene im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:
Soforthilfen für Privathaushalte
Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Soforthilfen für Unternehmen und Freie Berufe
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien umgehend, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten. Dabei gelten folgende Eckpunkte:
Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
Soforthilfen für Landwirtschaft und Fischerei
Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25% begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Härtefonds
Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.
Steuerliche Erleichterungen und Hilfen für Kommunen
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Soweit Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen entstanden sind, kommt für die betroffenen Kommunen eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht.
Elementarschadenversicherung dringend empfohlen
Angesichts der zunehmend häufiger auftretenden Großschadensereignisse und Naturkatastrophen empfiehlt die Staatsregierung allen Bürgerinnen und Bürgern erneut dringend, künftig zu ihrem eigenen Schutz entsprechend umfassende Versicherungen abzuschließen. Sie spricht sich für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung aus.
Verfolgen Sie Warnmeldungen!
Unser Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bleiben Sie ruhig, aber verfolgen Sie die weiteren Entwicklungen beispielsweise die Warnmeldung über Warn-Apps wie NINA oder KatWarn. Auch im Rundfunk, Fernsehen oder online können Sie sich informieren. Sollte es zu einer konkreten Gefahr vor Ort kommen, wird es auch noch spezielle regionale Warnungen geben, beispielsweise über Sirenen oder Cell-Broadcast.
Verhaltenstipps bei Hochwasser
FOLGEN SIE DEN ANWEISUNGEN DER EINSATZKRÄFTE!
Verhalten bei Hochwasser: im Haus / in der Wohnung
- Rückstauklappen überprüfen vor dem Hochwasser. Nicht im Keller während des Hochwassers aufhalten.
- Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen abdichten.
- Elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, abschalten. Achtung Stromschlaggefahr! Den Strom ggf. komplett abschalten.
Verhalten bei Hochwasser: im Auto
- Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
- Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
- Beachten Sie in jedem Fall die Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte.
Menschen zuerst
- Erst alle Menschen in Sicherheit bringen. Besonders auf Kinder, Kranke und Senioren achten.
- Sachwerte sind zweitrangig.
Nicht leichtsinnig sein
- Bereits bei beginnender Überflutung sind Keller/Tiefgaragen lebensgefährlich (Ertrinken/Stromschlag)!
- Keine Rettungsversuche ohne Hilfe von anderen
- Uferbereiche nicht betreten
- Hochwasserführende Gewässer nicht mit Privatbooten befahren
Vorsicht im Straßenverkehr
- Umleitungen/Absperrungen beachten
- Autos nicht mehr starten, wenn Wasser bis Ölwanne/zum oberen Reifenende reicht
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Wie kann ich helfen?
Die Solidarität in der Bevölkerung mit den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Mitbürgerinnen und -bürgern ist überwältigend.
Wenn Sie helfen wollen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen Landratsämter bzw. Kreisfreien Städte in den für Sie in Frage kommenden Regionen. Oft finden Sie auf den Internetseiten Hinweise, Hotlines und Ansprechpartner.
Zusammen mit Bayern 3 bietet das Bayerische Rote Kreuz die Plattform „Team Bayern“ an, bei der man sich registrieren und nachlesen kann, wo Ehrenamtliche gesucht werden.
Bitte beachten Sie jedoch Folgendes:
- Nur den Meldungen von offiziellen Stellen folgen! Das gilt vor allem für Meldungen über die Sozialen Medien. Überprüfen Sie Posts mit Aufrufen für Hilfsaktionen über das Bürgertelefon des jeweiligen Landkreises! „Fake News“ gibt es leider auch in Krisenzeiten.
- Wir bitten Sie, nicht unkoordiniert in Hochwasserregionen zu fahren, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Meist gibt es nur wenige offene Zufahrtsstraßen in die vom Hochwasser betroffenen Gebiete. Sind die wenigen Straßen durch Einzelfahrten von spontanen Helfern dann blockiert, ist dies für die Einsatzkräfte zusätzlich erschwerend.
Geldspenden
Bitte bringen Sie nicht unaufgefordert Sachspenden in die Krisengebiete! Bei Bedarf koordinieren offizielle regionale Stellen Aufrufe für Sachspenden, sammeln diese ein und verteilen sie.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!