Die IMK hat auch Bayerns Forderung aufgegriffen, neben Georgien und Moldau auch Armenien, Indien, Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten im Asylgesetz aufzunehmen und darüber hinaus weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
Herrmann fordert darüber hinaus eine aktuelle Lagebewertung zur Situation in Syrien. In der Mehrheit der 14 Regionen Syriens kann auf Grund des Bürgerkriegs nicht mehr automatisch eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens von Zivilpersonen angenommen werden.