Herrmann: Kommunen können Mitführen von gefährlichen Gegenständen untersagen
Wie Herrmann erläuterte, haben die bayerischen Kommunen bereits jetzt die Möglichkeit, nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Messern zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen zu untersagen. Ein solches Verbot gelte etwa für das Münchner Oktoberfest, das an allen Zugängen konsequent kontrolliert werde.