Deutschlandweit erstes Landesamt für Bevölkerungsschutz in Bayern
Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann Eckpunkte für die Errichtung eines Bayerischen Landesamts für Bevölkerungsschutz beschlossen. Bayern ist damit das erste Land, das ein solche Behörde auf den Weg bringt. „Die geopolitische Sicherheits- und Bedrohungslage hat sich gerade in den letzten Monaten grundlegend geändert, zudem beobachten wir immer häufiger Katastrophen und Großschadenslagen, wie beispielsweise die Hochwasser im Mai und Juni 2024. Wir müssen uns für diese Herausforderungen noch besser wappnen und sicherstellen, dass der Freistaat bei Krisen jeder Art operativ handlungsfähig bleibt. Denn es gilt, Einsatzlagen bestmöglich zu bewältigen,“ erklärte Herrmann. „Mit einem Landesamt wollen wir vor allem operative Aufgaben der Feuerwehren und im Rettungswesen sowie im Katastrophen- und Zivilschutz bündeln und noch besser verzahnen. Das gilt auch für Förderprogramme des Bundes und Bayerns.“ Darüber hinaus soll das Landesamt auch weitere Aufgaben aus dem Bereich der Zivilen Verteidigung übernehmen.
Neues Landesamt im Geschäftsbereich des Innenministeriums mit Sitz nahe Münchens
Wie Herrmann weiter erläuterte, wird das Landesamt zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehören. Der Sitz soll in München oder in einem Umkreis von maximal 50 Kilometern rund um die Landeshauptstadt sein. „So ist besonders in Einsatzlagen jederzeit eine enge Abstimmung und Kommunikation mit dem Innenministerium gewährleistet.“
Planungsstab im Innenministerium eingerichtet
Zur Vorbereitung der Errichtung des künftigen Landesamts wurde bereits ein Planungsstab im Innenministerium eingerichtet. Dieser erarbeitet sowohl ein Aufgabenportfolio als auch einen Gesetzentwurf für die Errichtung des Landesamts. „Das neue Landesamt soll möglichst zeitnah seine Arbeit aufnehmen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die wachsenden Aufgaben im Zivilschutz sowie im Interesse einer Intensivierung der zivil-militärischen Zusammenarbeit“, so der Minister.
Beteiligung von Einsatzorganisationen, Verbände und nachgeordnete Behörden
Auch die im Bevölkerungsschutz mitwirkenden und unverzichtbaren Einsatzorganisationen sowie deren Verbände werden wie die nachgeordneten Behörden am weiteren Planungsprozess beteiligt. Innenminister Herrmann: „Mir ist wichtig, dass wir uns frühzeitig mit allen Akteuren des Bevölkerungsschutzes intensiv austauschen. Das gilt sowohl für den Aufgabenzuschnitt als auch die künftige Zusammenarbeit.“