Keine weiteren Belastungen für Bürgerinnen und Bürger
„Wir wollen Bürokratie abbauen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Eine neue Spezialsteuer – wie mancherorts gefordert – würde genau das Gegenteil hervorrufen. Da machen wir nicht mit“, erläuterte Herrmann.
Herrmann: Verpackungssteuer wäre ein Bürokratiemonster
Neben großen Zuspruch unter anderem aus der bayerischen Wirtschaft meldeten sich im Rahmen der Verbandsanhörung auch Kritiker zu Wort. Deren Argumente, wie unter anderem ein angeblich ökologischer Nutzen, etwaige kommunale Einsparungen oder den Hinweis auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht, haben laut Herrmann nicht überzeugt: „Ganz im Gegenteil: Eine Verpackungssteuer wäre nicht nur ein Bürokratiemonster, eine zusätzliche Belastung für Wirtschaft, Behörden und Bürger, sondern aktuell das völlig falsche Signal. Unser Ziel ist es, die Wirtschaft von der Bürokratie zu entlasten und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.“
Schädlich für geplante Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
Eine neue Verpackungssteuer hält Herrmann auch für widersprüchlich und schädlich für die vom Bund geplante Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 2026. „Diesen Zielen würde die Erhebung einer Verpackungssteuer zuwiderlaufen, wenn nun umgekehrt der To-Go-Geschäftsbereich durch eine kommunale Verpackungssteuer belastet würde.“
Herrmann: Vielerorts gibt es bereits Mehrwegsysteme
Fraglich ist laut Herrmann auch der angeblich große ökologische Nutzen. So habe nach einer Studie der Universität Tübingen aus dem Jahr 2023 die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer nicht nachweislich zu einer Reduzierung der Abfallmenge geführt. Auch das Kostenargument überzeugt den Bayerischen Innenminister nicht: „Bereits heute können Kommunen zur Finanzierung der Kosten für die Entsorgung von Abfällen und Reinigung im öffentlichen Raum auch Erstattungsleistungen aus dem Einwegkunststofffonds erhalten.“ Ebenso gebe es bereits heute vielerorts Mehrwegsysteme.
Kein Verstoß gegen gemeindliches Selbstverwaltungsrecht
Entgegen der Ansicht der Kritiker verstößt das Verbot einer Verpackungssteuer auch nicht gegen das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht: „Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewährleisten weder das Grundgesetz noch die Bayerische Verfassung den Gemeinden eine originäre Normsetzungskompetenz für bestimmte Steuerarten.“ Das Verbot der Verpackungssteuer halte sich im Rahmen des Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber bei Regelungen im Bereich der kommunalen Finanzhoheit hat. „Einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch der Gemeinden darauf, ganz bestimmte Steuerquellen zu erschließen, gibt es jedenfalls nicht“, so Herrmann.