Herrmann begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zur Übernachtungsteuer

Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zur Übernachtungsteuer: Höhere Preise und zusätzliche Bürokratie in der Tourismusbranche verhindert - Neue Steuern und Abgaben wären Gift für die wirtschaftliche Entwicklung - Urteil entspricht der Tradition bayerischer Gesetzgebung gegen kommunale Bagatellsteuern

+++ Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der Landeshauptstadt München abgewiesen, die sich gegen das von der Staatsregierung initiierte Verbot einer Übernachtungsteuer im Kommunalabgabengesetz gewandt hat. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung begrüßt und ihr eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen: „Der Verfassungsgerichtshof räumt dem Landesgesetzgeber relativ breite Gestaltungsmöglichkeiten ein, das Steuerfindungsrecht der Kommunen ist nicht unbegrenzt. Neue Steuern und Abgaben belasten die wirtschaftliche Entwicklung und schaffen noch mehr Bürokratie. Das zu vermeiden, entspricht der Tradition bayerischer Gesetzgebung.“

Schon 1979 hatten die bayerische Staatsregierung und der Landtag bewusst 'Bagatellsteuern' wie die Getränkesteuer, die Jagd-, Speiseeis- oder Vergnügungssteuer abgeschafft, um das kommunale Abgabensystem zu vereinfachen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. „Ein weiteres Bürokratiemonstrum haben wir mit dem Verbot einer kommunalen Verpackungsteuer verhindert. Wir wollen im Freistaat weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Wirtschaft und den Tourismus zusätzlich belasten. Auch eine Übernachtungsteuer würde Hotels, Pensionen und deren Gästen durch höhere Preise und wieder mehr Verwaltungskram schaden."

Für „etwas merkwürdig“ hält Innenminister Joachim Herrmann die Bemerkung des Münchners Oberbürgermeisters, der den Freistaat kritisiert, dass er Einnahmemöglichkeiten verbietet, die die eigene Stadt-Bevölkerung nicht belasten. „Es ist fast schon verwunderlich, dass die Stadt bislang keinen Fremdenverkehrsbeitrag erhebt. Diese Möglichkeit hätte sie, sie scheut aber offensichtlich – meines Erachtens auch völlig zurecht – den bürokratischen Aufwand.“