+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute beim Landesverbandstag des Fachverbandes Metall Bayern in Erlangen die Bedeutung des Metallhandwerks für die bayerische Wirtschaft hervorgehoben: "Der Metallbau ist ein traditionsreiches Handwerk. Er verbindet Innovation mit jahrhundertealter Tradition. Hier sind nicht nur manuelle Fähigkeiten gefragt, sondern auch technisches Wissen und Kreativität." Die Metallbau-Branche ist in Bayern von mittelständischen Betrieben geprägt. Diese seien das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft. "Mit Innovations- und Investitionsbereitschaft machen sie Bayern stark." Herrmann verwies auf die entscheidende Rolle, die mittelständische Unternehmen bei der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen spielen. "Ohne Handwerk und Mittelstand hätte Deutschland keine Zukunft." +++
Der Fachverband Metall Bayern vertritt als Arbeitgeberverband die Interessen aller mittelständischen Unternehmen des Metallbauer-, Feinwerkmechaniker- sowie Metall- und Glockengießer-Handwerks, die in bayerischen Innungen organisiert sind. "Als Dienstleister für alle betrieblichen Belange Ihrer Mitglieder schaffen Sie hervorragende Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit im Metallhandwerk in Bayern. Dabei agieren Sie immer zukunftsweisend und verantwortungsbewusst", bekräftigte der Innenminister.
Darüber hinaus spiele auch das Vergaberecht eine entscheidende Rolle, um an Aufträge zu kommen. "Der Bayerische Landtag hat im letzten Jahr mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz Vergabeverfahren im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten radikal vereinfacht", erläuterte Herrmann. So wurden die Wertgrenzen für den Direktauftrag und für das vereinfachte Vergabeverfahren zum 1. Januar 2025 angehoben. Staatliche und kommunale Auftraggeber können damit Liefer- und Dienst- oder freiberufliche Leistungen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro und Bauleistungen bis zu 250.000 Euro direkt und ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben. Außerdem wird staatlichen und kommunalen Auftraggebern ermöglicht, vereinfachte Verfahrensarten des Vergaberechts anzuwenden. Das gilt für Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen bis an die Grenze des EU-Schwellenwertes und für Bauaufträge bis zu einer Grenze von einer Million Euro. "Diese Maßnahmen kommen den Betrieben zu Gute und führen zu einem spürbaren Abbau an Bürokratie", erklärte der Innenminister. "Auch im Rahmen der aktuellen Reformen des Vergaberechts auf Bundes- und EU-Ebene setzt sich der Freistaat Bayern ebenfalls für eine Vereinfachung und Flexibilisierung ein."