+++ "Sie alle haben die wichtige Rolle des ehrenamtlichen Richters mindestens vier volle Amtsperioden und damit 20 Jahre lang im Interesse des Gemeinwohls ausgeübt – teilweise sogar noch länger. Mit diesem Engagement sind Sie zu einem großen Vorbild für andere geworden." Mit diesen Worten würdigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute im Innenministerium den Einsatz von rund 50 ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richtern. Deren Mitwirkung ist in der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt, sie stehen den Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt zur Seite. Die große Stärke der Ehrenamtlichen liege laut Herrmann darin, dass sie in die Urteilsfindung ihre Lebenserfahrung, ihr Rechtsbewusstsein und ihre Wertevorstellungen mit einfließen lassen. "Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu unserem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat." +++
Gleichzeitig haben Laienrichterinnen und -richter auch für die hauptberuflichen Richterinnen und Richter einen großen Mehrwert. "Sie müssen ihren ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen die für den Entscheidungsvorschlag maßgeblichen Gründe so darlegen, dass sie auch für den juristischen Laien nachvollziehbar und plausibel sind. So werden verwaltungsgerichtliche Entscheidungen auch für unsere Bürgerinnen verständlicher", so Herrmann.
Insgesamt genießen die bayerischen Verwaltungsgerichte nach den Worten des Ministers ein hohes Ansehen in der Bevölkerung: "Sie sind ein wichtiges Element der rechtsprechenden Gewalt und haben die Kontrollfunktion in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten inne." Damit tragen sie als überprüfende Instanz große Verantwortung im Verhältnis von Bürger und Staat.