+++ Der Ministerrat hat heute in einem ersten Durchgang auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes beschlossen, wonach kommunale Verpackungssteuern im Freistaat künftig verboten sein werden. "Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir Rechtsklarheit und regeln eindeutig, dass die Kommunen im Freistaat keine solche Bagatellsteuer erheben dürfen." Für den Minister ist klar: "Wir wollen im Freistaat weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Wirtschaft insbesondere die Gastronomie zusätzlich belasten." Bürokratieabbau und Entlastungen seien die Gebote der Stunde. "Zusätzliche Spezialsteuern – wie die Verpackungssteuer – laufen diesen Zielen der Staatsregierungen zuwider." Laut Herrmann wird nun zur geplanten Änderung im Kommunalabgabengesetz eine Verbandsanhörung durchgeführt. +++
Laut dem Minister führt eine solche kommunale Verpackungssteuer zu unverhältnismäßig hohem bürokratischem Mehraufwand mit Aufzeichnungspflichten und Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis. Dies betreffe in personeller und organisatorischer Hinsicht nicht nur die betroffenen Betriebe, sondern auch die Kommunen. "Insbesondere für die ohnehin schon stark geschwächte Gastronomie, die in Bayern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist, wäre dies nur eine weitere Strapaze. Ebenso würden darunter die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe, wie Bäckereien und Metzgereien leiden, die teilweise bereits ums Überleben kämpfen." Zudem drohe ein Flickenteppich sowie Wettbewerbsverzerrungen, wenn benachbarte Gemeinden unterschiedliche Regelungen haben. Leidtragende seien schließlich die Kunden, da davon auszugehen sei, dass die Kosten auf diese umgelegt werden, befürchtet Herrmann.
Auch die Argumentation der Befürworter einer solchen Steuer überzeugt den Minister nicht: "Dass eine derartige Abgabe einen solch großen ökologischen Mehrwert hat, wage ich zu bezweifeln." Wissenschaftliche Untersuchungen der Universität Tübingen hätten bereits festgestellt, dass eine kommunale Verpackungssteuer nicht zwangsläufig zu einer deutlichen Reduzierung des Abfallaufkommens, gemessen am Gewicht der Gesamtmüllmenge, führt.
Nach Abschluss der Verbandsanhörung befasst sich das Kabinett in einem zweiten Durchgang, mit dem Gesetzesvorhaben, um es dann dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung und Entscheidung vorzulegen.