+++ Veranstaltungen, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind, sollen grundsätzlich in kommunalen öffentlichen Einrichtungen ausgeschlossen sein. Dazu hat heute der Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalgesetze auf den Weg gebracht, so Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, Kommunen zu ermächtigen, dass sie Mitglieder eines Gemeinderates, Kreistages oder eines Bezirkstages mit einem Ordnungsgeld belegen können, wenn sie eine Sitzung des Gremiums erheblich stören. +++
Herrmann begründete den Vorstoß der Staatsregierung damit, dass man sich vor dem Hintergrund der Verbrechen an Juden in der NS-Zeit besonders verpflichtet habe, jüdisches Leben in Bayern zu schützen. Auch mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage für die jüdische Bevölkerung in jüngster Zeit halte er es für geboten, entsprechende gesetzliche Bestimmungen in die Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung aufzunehmen. Herrmann: „Wir haben eine besondere historische Verantwortung für unsere jüdischen Bürgerinnen und Bürger. Es kann nicht sein, dass öffentliche kommunale Veranstaltungsräume oder Einrichtungen für antisemitische Auftritte oder verkappte Nazi-Treffen genutzt werden. Das wollen wir mit der Gesetzesänderung ausschließen und zugleich ein starkes rechtspolitisches Signal setzen, das auch die Kommunen davor schützt, solche Veranstaltungen mangels Handhabe dagegen zulassen zu müssen.“
Der Gesetzentwurf will außerdem die nach bisher geltendem Recht möglichen Ordnungsmaßnahmen bei erheblichen Störungen von Sitzungen in kommunalen Gremien durch deren Mitglieder ergänzen. Herrmann: „Die nun hinzukommende Ermächtigung, in der Geschäftsordnung für erhebliche Störungen auch ein Ordnungsgeld vorsehen zu können, soll eine Lücke schließen: Zwischen den bislang möglichen milderen, aber oftmals als nicht ausreichend effektiv empfundenen Maßnahmen und dem einschneidenden Ausschluss aus Sitzungen. Die Kommunen sollen künftig gegen Gremienmitglieder, die eine Sitzung erheblich stören, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro festsetzen können, im Wiederholungsfall von bis zu 1.000 Euro.“