Herrmann: Stadt Füssen wird erstes Kneippheilbad seit knapp 20 Jahren

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Stadt Füssen wird erstes Kneippheilbad seit knapp 20 Jahren - Prädikate sind wichtiger Faktor im Fremdenverkehr und für Tourismusstandort Bayern

+++ Das gab es zuletzt im Jahr 2005: Die Anzahl der Kneippheilbäder in Bayern wächst um ein weiteres. "Die Stadt Füssen wird Bayerns jüngstes Kneippheilbad, das hat der Bayerische Fachausschuss für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen beschlossen. Ich freue mich sehr, dass die Stadt mit viel Einsatz, einem innovativen Konzept und stetigen Investitionen für die Kurgäste überzeugen konnte." Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute mitgeteilt. Die Anerkennung bezieht sich auf das gesamte Gemeindegebiet und ist laut Herrmann auch eine große Chance für die Stadt, denn die Prädikate sind auch ein wichtiger Faktor für den regionalen Tourismus. Mit Füssen verfügt der Freistaat Bayern nun über insgesamt sechs Kneippheilbäder. ++++

Die Stadt Füssen ist bereits mit dem Ortsteil Bad Faulenbach als Moorheilbad anerkannt, die Ortsteile Füssen und Hopfen am See waren auch schon als Kneippkurort anerkannt. Seit 2020 hat sich die Stadt zudem um das Prädikat 'Kneippkurort' und als 'Kneippheilbad' für das gesamte Gemeindegebiet beworben, 2021 wurde sie als 'Kneippkurort' anerkannt.

Herrmann ist sich sicher, dass sich Füssen mit dem neuen Prädikat zukünftig auf noch mehr Touristen einstellen kann: “Die Prädikate ziehen Gäste an, denn sie garantieren einen bestimmten Mindeststandard an klimatischen und lufthygienischen Gegebenheiten, Ortscharakter und Kur- und Erholungseinrichtungen. Das hohe Niveau unserer bayerischen Prädikatsgemeinden ist auch international anerkannt und trägt zur Beliebtheit des Freistaates als Reiseziel bei."

Insgesamt sind in Bayern 357 Gemeinden durch ein Prädikat anerkannt. Diese werden nach eingehender Prüfung durch das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vergeben.