Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2025 erstellt. Sie basiert auf entwicklungsbegleitenden BITV/WCAG-Tests der Adesso mobile solutions GmbH, Hamburg.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) erlassen wurde.

Die Barrierefreiheit der Seite wurde auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Die Seite ist teilweise vereinbar mit der BayDiV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Videoplayer Startseite: Das Header-Video auf der Startseite wird automatisch abgespielt
  • Social-Wall:
    • In der Social-Wall werden Bilder benutzt, die Textinhalte besitzen, die von Screenreadern nicht erfasst werden.
    • Die Leserichtung der einzelnen Post-Kacheln entspricht nicht der Fokusreihenfolge
  • Einzelne zum Download verfügbare PDF-Dokumente

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.stmi.bayern.de aufgefallen? Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter redaktion-internet@stmi.bayern.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München
redaktion-internet@stmi.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html