Die Stärke des Sports liegt darin, dass er sich selbst organisiert und seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung regelt. Dieser Grundsatz der Autonomie des Sports gewährt Vereinen und Verbänden einen weiten grundrechtlich abgesicherten Freiraum. Für die staatliche Sportpolitik und die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Staat und Sport sind die Unabhängigkeit und das Selbstverwaltungsrecht des Sports daher maßgeblich.
An der Spitze des organisierten Sports in Deutschland steht der Deutsche Olympische Sportbund e. V. (DOSB), in dem 69 Spitzenverbände der olympischen und nicht-olympischen Sportarten, 17 Verbände mit besonderen Aufgaben sowie 16 Landessportbünde zusammengeschlossen sind. Dem DOSB gehören mit seinen 102 Mitgliedsorganisationen rund 28,8 Millionen Mitglieder in mehr als 86.000 Sport- und Schützenvereinen an.
Die bayerische Vertretung im DOSB obliegt im Bereich der bayerischen Sportvereine dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV). Die bayerischen Schützenvereine werden beim DOSB vom Bundesfachverband, dem Deutschen Schützenbund, vertreten.
Starker Sport, starke Zahlen: In Bayern sind über 5,4 Mio. Mitglieder in mehr als 16.700 Sport- und Schützenvereinen organisiert. Diese Vereine sind Mitglieder folgender bayerischer Dachverbände des organisierten Sports, die als eine kraftvolle, organisierte Interessensvertretung und zugleich als Ansprechpartner gegenüber dem Freistaat agieren:
Daneben haben sich 25 bayerische Sportfachverbände in Team Sport-Bayern e. V. (TSB), einem weiteren Ansprechpartner für Sport, Politik und Gesellschaft, zusammengeschlossen.
Neben den Strukturen des organisierten Sports gibt es auch politische Gremien, die sich für die Förderung und Entwicklung des Sports einsetzen. Sportpolitische Gremien wie der Landessportbeirat und die Sportministerkonferenz tragen dazu bei, dass sich die Sportlandschaft in Bayern weiterentwickelt.
Er setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen, nominiert durch die Parteien im Landtag, sowie weiteren 15 Mitgliedern, die von Verbänden und Vereinen vorgeschlagen werden. Beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist die Geschäftsstelle des Landessportbeirats angesiedelt. Der Landessportbeirat wurde im Jahr 1965 durch das Gesetz über den Bayerischen Landessportbeirat gegründet.
Sie kooperiert mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, dem Bundesministerium des Innern, der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, dem Bundesrat, den Kommunalen Spitzenverbänden, den Landessportverbänden und nach Bedarf mit externen Sachverständigen. Dabei hatte Bayern den Vorsitz der Sportministerkonferenz in den Jahren 2023 und 2024 inne.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration regelt alles rund um den organisierten Vereinssport; das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus regelt den Schulsport und die Sportlehrerausbildung. Ein Bindeglied zwischen diesen Welten des Sports ist das 1991 gegründete Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein.