Die Verfassung bildet das Fundament unseres Zusammenlebens in Bayern. Sie regelt unsere Rechte und Pflichten auf der Basis von Rechtsstaatlichkeit und einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Als Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration setzen wir uns dafür ein, die Werte unserer Verfassung zu bewahren und den Staat als verlässlichen Partner für die Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Seit 1946 bildet die Bayerische Verfassung das Fundament des Freistaats und spiegelt die Werte von Freiheit, Gerechtigkeit und demokratischer Mitbestimmung wider. Sie regelt den Aufbau des Staates, schützt die Grundrechte und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihre Prinzipien machen Bayern zu einem starken, modernen und zukunftsfähigen Staat.
Mit 70.550 Quadratkilometern ist Bayern das flächenmäßig größte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Seine historischen Grenzen haben sich über Jahrhunderte hinweg kaum verändert. Sieben Regierungsbezirke ermöglichen eine effiziente Verwaltung und sorgen für eine enge Verbindung zwischen Staat und Bürger.
Das große und kleine Staatswappen oder die weiß-blaue Rautenflagge sind über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Die Staatssymbole des Freistaats Bayern verkörpern die Identität, Geschichte und Tradition des Landes. Sie stehen für die kulturellen Wurzeln Bayerns und prägen dessen Erscheinungsbild bis heute. Streng geregelt in ihrer Nutzung, sind sie ein Ausdruck des Stolzes und der Eigenständigkeit des Freistaats.
Gesetzliche Feiertage und stille Tage sind ein prägender Bestandteil des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Bayern. Sie bieten Zeit für Erholung und die Pflege von Bräuchen. Das Bayerische Feiertagsgesetz schützt diese besonderen Tage mit Vorschriften, die ihre Bedeutung als Ausdruck von Tradition und Gemeinschaft bewahren.
Die amtliche Statistik liefert fundierte Daten zu Wirtschaft, Gesellschaft und Bevölkerung in Bayern – unverzichtbar als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung. Bevölkerungsanalysen und -vorausberechnungen zeigen demografische Trends und regionale Entwicklungen auf, die eine vorausschauende Gestaltung des Freistaats unterstützen.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Rechtsstaats und schützt die Rechte des Einzelnen gegenüber staatlichem Handeln. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter tragen durch ihr vielfältiges Wissen und ihre Lebenserfahrung zur Entscheidungsfindung bei. Die Kombination aus Unabhängigkeit und gesellschaftlicher Beteiligung stärkt das Vertrauen in die demokratische Ordnung und sichert die Balance zwischen Staat und Gesellschaft.