Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit

Aufgaben und Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind eine besondere Errungenschaft der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte als Element der rechtssprechenden Gewalt liegt darin, den Bürgerinnen und Bürgern effektiven Rechtsschutz gegenüber dem staatlichen Handeln zu sichern. Dabei geht es also um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten – meist zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehört in Bayern zum Geschäftsbereich des Innenministeriums – sie umfasst sechs Verwaltungsgerichte und den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Landesanwaltschaft Bayern ist die Prozessvertretung des Freistaats vor dem Verwaltungsgerichtshof, wo sie sich ferner als Vertreterin des öffentlichen Interesses an anderen Verfahren beteiligen kann. Darüber hinaus ist sie Disziplinarbehörde für staatliche und kommunale Beamte.

Richterliches Ehrenamt bei den Verwaltungsgerichten

Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, gibt es neben den Berufsrichtern ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Sie haben volles richterliches Stimmrecht und sollen dabei berufliche Kenntnisse, aber auch ihre allgemeine Lebenserfahrung in die gerichtliche Entscheidungsfindung einbringen. Eine große Verantwortung, die Zeit und Energie kostet. 

Ausführliche Informationen, unter anderem zu den Rechten und Pflichten von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, finden Sie in der Broschüre Richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gibt es auch in anderen Gerichtszweigen, etwa Schöffen bei den Strafgerichten. Informationen erteilen das Staatsministerium der Justiz (Strafgerichte, Kammern für Handelssachen der Landgerichte), das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Arbeits- und Sozialgerichte) oder das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Finanzgerichte).