Die gesetzlichen Feiertage und deren Schutz werden geregelt durch das bayerische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG). Darin sind an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Ruhe dieser Tage zu beeinträchtigen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Gesetzliche Feiertage in ganz Bayern sind:
Daneben gibt es auch Tage, die nur in Teilen Bayerns gesetzliche Feiertage sind:
Zusätzlich zu den Feiertagen sind im Feiertagsgesetz sogenannte stille Tage festgelegt.
An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. Am Karfreitag ist zudem jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2:00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0:00 Uhr und am Heiligen Abend um 14:00 Uhr; er endet jeweils um 24:00 Uhr.
Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt: