Staatssymbole Bayerns

Staatssymbole sind Hoheitszeichen des Freistaats Bayern. Zu ihnen gehört das Staatswappen sowie die Streifen- und Rautenflagge. Die Landesfarben Weiß und Blau sind in der Verfassung des Freistaats Bayern verankert (Artikel 1).

Staatswappen – welche gibt es?

Das große bayerische Staatswappen

Bayerns Staatswappen wurde am 5. Juni 1950 mit dem Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern eingeführt. Die im Wappen dargestellten Symbole sind tief in der Geschichte Bayerns verwurzelt und haben jeweils besondere Bedeutung.

Der goldene Löwe im schwarzen Feld des Wappens war ursprünglich das Symbol der Pfalzgrafen bei Rhein. Es wurde zum gemeinsamen Zeichen der altbayerischen und pfälzischen Wittelsbacher nach der Belehnung des bayerischen Herzogs Ludwig mit der Pfalzgrafschaft (1214). Heute erinnert der aufgerichtete, goldene und rotbewehrte (Krallen, Zunge, u.ä.) „Pfälzer Löwe“ an den Regierungsbezirk Oberpfalz.

Das zweite Feld ist von Rot und Weiß (Silber) mit drei aus dem Weiß aufsteigenden Spitzen geteilt. Dieser „Rechen“ erschien um 1350 als Wappen einiger Orte des Hochstifts Würzburg und seit 1410 auch in den Siegeln der Fürstbischöfe. Heute steht der „Fränkische Rechen“ für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken.

Links unten im dritten Feld zeigt sich ein blauer, goldbewehrter, aufgerichteter Panther auf weißem (silbernem) Grund. Ursprünglich (12. Jh.) wurde er im Wappen der in Niederbayern ansässigen Pfalzgrafen von Ortenburg geführt. Später übernahmen ihn die Wittelsbacher. Heute vertritt der blaue Panther die altbayerischen Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern.

Im vierten Feld sind auf Gold drei schwarze, übereinander angeordnete, herschauende und rotbewehrte Löwen dargestellt. Sie sind dem alten Wappen der Hohenstaufen (erstmals 1216), der einstigen Herzöge von Schwaben, entnommen. Im Staatswappen repräsentieren diese drei Löwen den Regierungsbezirk Schwaben.

Der Herzschild – in Weiß (Silber) und Blau schräg gerautet – diente seit 1204 den Grafen von Bogen als Wappen, bevor er 1247 zum Stammwappen der Wittelsbacher wurde. Die weiß-blauen Rauten sind das bayerische Wahrzeichen schlechthin. Der Rautenschild symbolisiert heute Bayern als Ganzes und wird mit der Volkskrone offiziell als kleines Staatswappen verwendet.

Eine Krone ruht auf dem gevierten Schild mit dem Herzschild in der Mitte:  Sie besteht aus einem mit Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist. Die Volkskrone, die sich erstmals im Wappen von 1923 findet, bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.

Die beiden schildhaltenden Löwen setzen eine Tradition aus dem 14. Jahrhundert fort.

Das kleine bayerische Staatswappen

Neben dem großen gibt es das kleine bayerische Staatswappen. Es besteht aus einem in Weiß (Silber) und Blau schräg rechts gerauteten Schild, auf dem die Volkskrone ruht.

Das Landessymbol Freistaat Bayern – wer darf es benutzen?

Dürfen Bürgerinnen und Bürger in Bayern ihre Briefe mit einem Staatswappen versehen oder diese auf ihrer persönlichen Homepage verwenden? Nein - für beide Staatswappen gilt: Nicht jeder darf sie nutzen. Vielmehr sind sie als staatliche Hoheitszeichen dem öffentlichen Bereich vorbehalten. Ausnahmen gelten nur für die Verwendung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken oder zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung. Die landesweit zuständige Regierung von Oberfranken erteilt in besonders begründeten Ausnahmefällen eine entsprechende Genehmigung. Um der Missbrauchsgefahr zu begegnen, ist das unbefugte Benutzen der Staatswappen oder von Teilen von ihnen als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht.

Welche Verwendungsform ist möglich?

Um dem Wunsch vieler Bürger nach einem genehmigungsfreien Zeichen zu entsprechen, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern 1987 folgende allgemeine Genehmigung erteilt:

Die weiß-blauen Rauten (Wecken) – heraldisches Symbol des kleinen Staatswappens und des Herzschilds im großen Staatswappen – sowie der „Fränkische Rechen“ können zu Zwecken, die mit Sinn und Ansehen dieser Zeichen vereinbar sind, in beliebiger Form verwendet werden. Mit dem Rautenmuster kann die Bezeichnung „Freistaat Bayern“ oder „Bayern“, mit dem Rechen die Bezeichnung „Franken“ verbunden werden. Für eine genehmigungsfreie Verwendung durch Bürger, Firmen, Vereine, Verbände und andere steht somit das sogenannte „Landessymbol Freistaat Bayern“ zur Verfügung, sofern dadurch kein amtlicher Eindruck erweckt wird. Das Landessymbol können Sie kostenlos herunterladen. Die ZIP-Dateien enthalten jeweils eine GIF- und eine EPS-Datei.

Welche Verwendungsformen sind unzulässig?

Es ist nicht zulässig, dem Rautenzeichen oder dem Rechen die Volkskrone der Staatswappen, andere Kronen, Wappentiere, schildhaltende Tiere oder Figuren oder ähnliche Zeichen beizufügen. Sie dürfen zudem nicht so verwendet werden, dass ein amtlicher Eindruck entstehen kann.

Die bayerischen Staatsflaggen

Der Freistaat Bayern hat zwei Staatsflaggen, die einander gleichstehen: die Streifenflagge und die Rautenflagge. Weder die Streifenflagge noch die Rautenflagge enthalten eine Abbildung des bayerischen Staatswappens.

Die Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben, oben weiß, unten blau.

Die Rautenflagge enthält mindestens 21 weiße und blaue Rauten (Wecken), wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten erhöhen. In jedem Fall ist aber die heraldisch rechte obere Ecke des Flaggentuches (das ist für den Betrachter die linke obere Ecke) für eine angeschnittene weiße Raute bestimmt.