Wahlen und Abstimmungen
Das Innenministerium betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Seit 1946 gab es in Bayern 18 Landtagswahlen, 16 Bezirkswahlen sowie 22 Volksbegehren und 19 Volksentscheide. Alle sechs Jahre werden bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen rund 39.500 kommunale Mandatsträger gewählt.
Darüber hinaus ermöglichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die in Bayern 1995 auf Gemeinde- und Landkreisebene eingeführt wurden, eine aktive Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene. Die Bürger können hier in vielen Angelegenheiten der Gemeinde oder des Landkreises direkt selbst entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderats- beziehungsweise Kreistagsbeschlusses.
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© Andreas Kretzer
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