Wahlen und Abstimmungen

Wahlen müssen ordnungsgemäß ablaufen – egal, ob Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkswahlen oder Gemeindewahlen. Das Innenministerium betreut diese Wahlen in Bayern und stellt sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Alle sechs Jahre werden bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen rund 39.500 kommunale Mandatsträger gewählt. 

Noch ein Schritt mehr direkte Demokratie: Neben den Wahlen ist eine aktive Bürgerbeteiligung über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene möglich – eingeführt wurden sie in Bayern 1995 auf Gemeinde- und Landkreisebene. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderats- beziehungsweise Kreistagsbeschlusses.

Leerer Plenarsaal im Bayerischen Landtag

Landtagswahlen und Bezirkswahlen

Die Bevölkerung im Freistaat Bayern wird vertreten durch den Bayerischen Landtag, der zugleich gesetzgebendes Organ des Freistaates ist und die staatliche Verwaltung überwacht. In der darunter angeordneten Verwaltungsebene ist Bayern in sieben Bezirke aufgeteilt. Die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bezirken werden vertreten durch die jeweiligen Bezirkstage. Für die Wahl des Landtags und der Bezirkstage gelten im Ausgangspunkt die gleichen Grundsätze.

schwarz-weißer Zeitungsausschnitt hier lesbar in Anführungstrichen das Wort Kommunalwahl

Kommunalwahlen

Bayern gliedert sich in 2.056 Gemeinden sowie in 71 Landkreise. Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden von den Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt und von den jeweiligen Aufsichtsbehörden, mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration an der Spitze, betreut.

Nahaufnahme von Hand die ein Papier mit Ja/Nein ankreuzt

Volksbegehren und Volksentscheide

Volksbegehren und Volksentscheide sind Elemente der unmittelbaren Demokratie, die auf der Grundlage der Bayerischen Verfassung die repräsentative Demokratie im Freistaat Bayern ergänzen. Die Bayerische Verfassung räumt diesen Instrumenten eine hohe Bedeutung ein – seit 1946 wurden 22 Volksbegehren und 19 Volksentscheide durchgeführt.

 

Eine Person die einen Wahlzettel in eine von zwei Wahlurnen einwirft

Ehrenamtliche Wahlhelfer

Keine Wahl könnte ohne die Unterstützung durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer durchgeführt werden. Für eine lebendige Demokratie ist also auch Engagement seitens der Bürgerschaft vonnöten. Bei landesweiten Wahlen und Abstimmungen werden zwischen 100.000 und 150.000 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt.