Ehrenamtliche Wahlhelfer

Bürgerinnen und Bürger unterstützen eine lebendige Demokratie – und zwar durch die Teilnahme an Wahlen als Fundament unseres demokratischen Staatswesens sowie an Volks- und Bürgerentscheiden als Instrumente der unmittelbaren Demokratie. Aber: Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen. Die Konsequenz: Ein Wahlehrenamt ist für alle Wahlberechtigten eine ehrenvolle Aufgabe.

Bei landesweiten Wahlen und Abstimmungen werden zwischen 100.000 und 150.000 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Diese sind Mitglieder in den Wahlorganen (Wahlvorstände beziehungsweise Briefwahlvorstände), die in den Gemeinden für jeden Stimmbezirk gebildet werden und aus fünf bis neun Mitgliedern mit verschiedenen Funktionen (Vorsitzender, Stellvertreter, Schriftführer und sonstige Beisitzer) bestehen. Wahlvorstände stellen die korrekte Durchführung der Abstimmungshandlung und die schnelle Ermittlung der Abstimmungsergebnisse sicher. Wer Interesse an der Ausübung des Wahlehrenamts hat, wendet sich bitte rechtzeitig vor einer Wahl oder Abstimmung an seine Gemeinde.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unseren Wahlseiten.