Gemeinsam bestmögliche Lebens- und Standortbedingungen für die Menschen in Bayern schaffen – das gelingt nur durch enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Kommunen. Unsere aktiven Kommunen haben hieran einen großen Anteil, sie sind die erste Anlaufstelle der Bürgerinnen und Bürger.
Wir treten als das zuständige Kommunalressort für die Belange der über 2.000 Gemeinden, 71 Landkreise und sieben Bezirke ein.
Die leistungsstarken bayerischen Kommunen gliedern sich in drei Ebenen: Gemeinden, Landkreise und Bezirke. Die unterste Stufe der öffentlichen Verwaltung bilden die Gemeinden, die ihre örtlichen Angelegenheiten selbst regeln dürfen. So garantiert es das Grundgesetz. Landkreise und Bezirke haben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags ebenfalls das Recht auf Selbstverwaltung.
Die Kommunen in Bayern stemmen viele Aufgaben, einige davon sind freiwillige und einige davon Pflichtaufgaben. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt über die eigenen kommunalen Haushalte. Hierfür benötigen die Kommunen eine angemessene Finanzausstattung. Der Freistaat Bayern unterstützt dabei über den Kommunalen Finanzausgleich.
In Bayern arbeiten viele Städte und Gemeinden eng zusammen, um Aufgaben effizienter und kostengünstiger zu erledigen. Das schafft wichtige Vorteile. Zudem pflegen bayerische Kommunen internationale Partnerschaften, die den Austausch und das Gemeinschaftsgefühl weltweit fördern.
Das kommunale Ehrenamt in Bayern ist vielfältig. Mitglieder in einem Kommunalparlament, Tätige in der Heimatpflege oder Feldgeschworene – sie alle tragen durch ihr ehrenamtliches Engagement die kommunale Selbstverwaltung mit. Besonders verdiente Ehrenamtliche können für ihren Einsatz durch den Bayerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integration oder durch die Kommunen vor Ort ausgezeichnet werden.