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Kommunale Finanzen

Die Aufgaben der Kommunen wachsen stetig. Die Lebensqualität vor Ort in den Gemeinden zu halten und diese Herausforderungen zu bewältigen, kostet nicht nur Anstrengung, sondern auch finanzielle Mittel. Aber wie werden diese finanziert? Dies gelingt insbesondere über den Kommunalen Finanzausgleich, mit dem der Staat die Kommunen bestmöglich unterstützt. Und natürlich über die eigenen kommunalen Haushalte und kommunale Abgaben, die Kommunen in eigener Zuständigkeit erheben können.

Haushaltsrecht

Nur durch einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Geldern kann ein kommunaler Haushalt so verwaltet werden, dass eine dauerhafte Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben sichergestellt ist. Dabei unterliegen die Anforderungen dem kommunalen Haushaltsrecht  – unabhängig davon, ob die Gemeinde ihren Haushalt auf die traditionelle kameralistische Weise oder nach den Regeln der doppelten Buchführung führt.

Kommunale Abgaben

Die Bayerische Verfassung erlaubt es den Gemeinden, ihren Finanzbedarf durch öffentliche Abgaben zu decken. Diese Abgaben sind neben Steuereinnahmen und staatlichen Zuweisungen eine wichtige Einnahmequelle zur Erfüllung kommunaler Aufgaben und Projekte. Die kommunalen Abgaben unterteilen sich in Steuern, Beiträge und Gebühren. Grundlage für die Erhebung dieser Abgaben bildet eine örtliche Abgabesatzung, die bestimmte Vorgaben enthalten muss, wie etwa die Bemessungsgrundlage und den Abgabensatz.

Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte

Bayern ist ein Land der Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte – und zwar in einer faszinierenden Vielfalt. Gemeinden können auf Grundlage von Art. 7 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes als Kurorte, Luftkurorte oder Erholungsorte staatlich anerkannt werden. Dabei werden sie in unterschiedliche Prädikatsstufen (Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Ort, Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb) unterteilt.

Mustersatzungen

Kommunen können im Rahmen ihrer „Satzungshoheit“ im eigenen Wirkungskreis Satzungen erlassen, die sich stets an höherrangigem Recht orientieren müssen. Das Bayerische Innenministerium stellt deshalb in der Praxis erprobte Mustersatzungen zur Verfügung.

Vergaben im kommunalen Bereich

Wenn es um Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen geht, müssen Kommunen hierfür häufig Vergabeverfahren durchführen, die die Einhaltung bayerischer, nationaler wie auch europäischer Rechtsvorschriften erfordern. Das Bayerische Innenministerium bietet deshalb Arbeitshilfen, Muster sowie einen RSS-Service rund um das Thema Vergaben im kommunalen Bereich an und informiert über entsprechende aktuelle Schulungsmaßnahmen.

Vitale Kommunen: Investitionen in Bayerns Zukunft

Kommunaler Finanzausgleich

Der Freistaat Bayern greift den Kommunen kräftig unter die Arme, wenn es um die Kosten zur Erfüllung kommunaler Aufgaben geht. Mit dem sogenannten kommunalen Finanzausgleich wird eine angemessene Erfüllung kommunaler Aufgaben in ganz Bayern sichergestellt, um gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat zu ermöglichen. 

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 

  • verbessert der Freistaat die Finanzierung der Kommunen;
  • regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke durch Umlagen;
  • werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten einzelner Kommunen zu einem hohen Grad ausgeglichen;
  • werden kommunale Investitionsmaßnahmen gezielt unterstützt;
  • werden die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung laufender Aufgaben entlastet.

Fördermöglichkeiten für Bayerns Kommunen

Neben dem kommunalen Finanzausgleich gibt es für Kommunen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten im Rahmen von Programmen des Bayerischen Innenministeriums. Dazu zählen auch Anreize für interkommunale Kooperationen, insbesondere bei der Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten. Die Kommunen können aber auch Mittel aus anderen Ressorts erhalten. 

Überblick über sämtliche Fördermöglichkeiten gibt der Förderfinder der Bayerischen Staatsregierung. Die Seite informiert über Fördermöglichkeiten zu folgenden Themen: 

  • Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen
  • Breitband-Internet
  • Regionalmanagement
  • Dorf- und Flurerneuerung
  • Wohnraum- und Städtebauförderung
  • Straßen- und Brückenbau
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Kunst-, Kultur- und Denkmalförderung
  • Wirtschafts- und Tourismusförderung
  • Förderungen aus dem EFRE-Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Europäischen Union

Für Fördermöglichkeiten mit Mitteln der Europäischen Union bietet außerdem der EU-Förderleitfaden Bayern detaillierte Informationen.

Investitionen in Schutz und Sicherheit

Der Freistaat schafft beste Voraussetzungen, um in Sachen Sicherheit in Deutschland an vorderster Stelle zu stehen. Was bedeutet das in der Umsetzung? Die Landesregierung leistet starke Investitionen in Bayerns Zukunft mit Rekordinvestitionen in Schutz und Sicherheit. Für den Schutz vor Gefahren und Katastrophen wird kräftig in Polizei, Rettungsdienste sowie Feuerwehren investiert: ein echtes Plus für eine sichere und lebenswerte Zukunft der Bürgerrinnen und Bürger sowie für die Stabilität der heimischen Wirtschaft.