Bayern soll auch in Zukunft gemeinsame Heimat für alle sein – durch Zusammenhalt und gelingende Integration. Das Bayerische Integrationsgesetz soll dafür den passenden Rahmen geben. Mit dem Gesetzentwurf bekennt sich die Staatsregierung zu ihrer Verantwortung und bietet Hilfe und Unterstützung zur Integration, verlangt zugleich jedoch den aktiven Integrationswillen der Migrantinnen und Migranten.
Am 1. Januar 2017 ist das Bayerische Integrationsgesetz in Kraft getreten. Es wurde am 13. Dezember 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (GVBl. 2016 S. 335). Hier können Sie das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) im Wortlaut nachlesen und erhalten weitere Informationen zum Bayerischen Integrationsgesetz.
Im Jahr 2019 überprüfte der Bayerische Verfassungsgerichtshof antragsgemäß die Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Integrationsgesetzes und erklärte es mit Entscheidung vom 3. Dezember 2019 im Wesentlichen für verfassungskonform (Az.: BayVerfGH, E. v. 3.12.2019 - Vf 6-VIII-17, Vf 7-VIII-17).
Im Zuge neuer gesetzlicher Regelungen zur Sprachförderung im Vorschulbereich wurde im Jahr 2024 auch das Bayerische Integrationsgesetz angepasst. Mit dem am 17. Dezember 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung und Umsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung wurde Art. 5 BayIntG entsprechend geändert (GVBl. 2024, 579). Weitere Informationen zu den Gesetzesänderungen können Sie auf der Seite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nachlesen.