Herrmann: Wichtiger Schritt für die Digitalisierungsprojekte Telenotarzt und Notfallregister
München, 01.12.2021Ministerrat gibt grünes Licht für Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Wichtiger Schritt für die Digitalisierungsprojekte Telenotarzt und Notfallregister
+++ Der Ministerrat hat nach Anhörung der betroffenen Verbände grünes Licht zur Novelle des Bayerischen Rettungsdienstes gegeben. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte, sei der Gesetzentwurf eingehend mit den betroffenen Organisationen und Verbänden beraten und abgestimmt: "Wir haben alle Änderungsanliegen eingehend geprüft und – soweit rechtlich möglich – berücksichtigt. Ich freue mich, dass wir nun einen großen Schritt zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung im Freistaat getan haben." Die Staatsregierung hat den Gesetzentwurf heute dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. +++
Herrmann dankte den betroffenen Organisationen für den kritischen aber auch konstruktiven Austausch: „Die Änderungen sind von herausragender Bedeutung für die Zukunft des Bayerischen Rettungsdienstes. Es ist daher umso wichtiger, schnellstmöglich die rechtlichen Grundlagen für unsere essentiellen Digitalprojekte "Telenotarzt und "Notfallregister" zu schaffen." Für den Gesetzentwurf mit seinen Kernregelungen gebe es nunmehr eine breite Unterstützung bei allen am Rettungsdienst Beteiligten. "Neben der Einführung des Telenotarztes in Bayern bringen wir mit dem Notfallregister ein weiteres wichtiges und bundesweit einmaliges Vorhaben auf den Weg. Mit dem Register können wir in einzigartiger Weise Erkenntnisse über die Qualität und die Ergebnisse der Patientenversorgung im Rettungsdienst gewinnen."
Gelöst ist mit dem Gesetzentwurf nunmehr auch die konkrete Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten Bereichsausnahme im Rettungsdienst. Der EuGH hatte entschieden, dass ein europaweites Vergabeverfahren für die Notfallrettung und den Krankentransport nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. "Wir haben hier insbesondere die konkreten Anforderungen beim Auswahlverfahren präzisiert. Wir wollen ausdrücklich den verstärkten Einsatz von ehrenamtlichen Kräften unterstützen," betonte Herrmann.
Herrmann abschließend: "Ich begrüße es sehr, dass wir jetzt eine einvernehmliche Lösung gefunden haben, die einerseits die Anliegen der Hilfsorganisationen berücksichtigt, andererseits aber auch dem Patientenwohl und der bestmöglichen rettungsdienstlichen Versorgung der Bayerischen Bevölkerung gerecht wird."
Hinweis für Pressevertreter: Innenminister Joachim Herrmann steht bei Bedarf heute, 1. Dezember, 2021, nach Vereinbarung im Innenministerium oder zwischen 14 Uhr und 15.30 am Rande der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags für O-Töne zum Rettungsdienstgesetz-Entwurf zur Verfügung.