Herrmann: Neues Analysesystem für die Bayerische Polizei

München, 13.01.2023

Neues Analysesystem für die Bayerische Polizei - Innenminister Joachim Herrmann kündigt an: Warten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hessen und Hamburg ab - Erst dann Formulierung einer Rechtsgrundlage - Noch kein konkreter Einführungstermin

+++ Mit Blick auf die heutige Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts, das Urteil über die 'Automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg' am 16. Februar 2023 zu verkünden, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bevor wir für das neue 'Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem' (VeRA) der Bayerischen Polizei eine Rechtsgrundlage im Polizeiaufgabengesetz auf den parlamentarischen Weg bringen. Zuvor werden wir auch den Bayerischen Landtag über das Urteil informieren. Selbstverständlich werden wir bei der Rechtsgrundlage die grundsätzlichen Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen." Laut Herrmann steht ein konkreter Einführungstermin von VeRA derzeit noch nicht fest. +++

Wie Herrmann erläuterte, ist die Quellcode-Prüfung der VeRA zugrundeliegenden Software durch das Fraunhofer Institut SIT bereits abgeschlossen. Das Gutachten werde derzeit durch das Bayerische Landeskriminalamt ausgewertet. "Auch über die Ergebnisse der Quellcode-Überprüfung werden wir den Bayerischen Landtag in Kürze informieren", kündigte Herrmann an. Der Innenminister machte deutlich, dass höchstmögliche Datensicherheit und bestmöglicher Datenschutz Grundvoraussetzungen für einen Einsatz der Software bei der Bayerischen Polizei sind. Die Bayerische Polizei stimme sich dazu auch eng mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ab. Zudem werde VeRA erst dann eingesetzt, wenn der Bayerische Landtag unter Federführung seines Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport der Einführung ausdrücklich zugestimmt hat.

Herrmann machte erneut deutlich, dass die neue Analysesoftware nur innerhalb des Polizeinetzes und ohne Verbindung zum Internet eingesetzt werden soll. Ein Zugriff auf die Daten von außen oder ein Datenabfluss auf externe Server sei damit ausgeschlossen. Außerdem werde sichergestellt, dass die Analysesoftware nur unter gewissen Voraussetzungen eingesetzt werden kann. Nur besonders ausgewählte und speziell geschulte Polizeiexperten werden eine Zugriffsberechtigung bekommen.