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Warnung und Information der Bevölkerung

Eine schnelle Warnung der Bevölkerung und ein ebenso schneller Informationsfluss an die Öffentlichkeit sind das A und O bei Katastrophen, großflächigen Schadensereignissen oder auch im Verteidigungsfall – sie dienen der rechtzeitigen Vorbereitung und der möglichen Vermeidung oder Verminderung von Schäden. Bayern setzt dabei auf einen vielfältigen Warnmittelmix, zur effektiven Verbreitung von Warnungen und Informationen.

Landesweiter Probealarm 2026

Am 12. März 2026 findet der jährliche landesweit einheitliche Probealarm in Bayern statt. 

Was passiert?

  • Das Bayerische Melde- und Lagezentrum (BayMLZ) im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration löst ab 11:00 Uhr bayernweit Warnmeldungen der Warnstufe 2 (Gefahrenmitteilung) über die Warn-Apps und Warnmultiplikatoren aus. Die Warnmeldungen erfolgen über Warn-Apps und Warnmultiplikatoren des Modularen Warnsystem (MoWaS). Dies umfasst besonders die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP sowie Cell Broadcast.
  • Um 11:30 Uhr sendet das BayMLZ eine Entwarnung.

Dieses Jahr wird zum ersten Mal auch die Entwarnung über Cell Broadcast erprobt. Die Auslösung von Cell Broadcast über MoWaS erfolgt dabei ausschließlich durch das BayMLZ, um die Funktionsfähigkeit einer bayernweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu testen.

Hinweis

Sie können auf Ihrem Mobilgerät den Empfang von Cell Broadcast-Nachrichten für Warnstufe 2 (mittel) und Warnstufe 3 (niedrig) einzeln ausschalten. Das gilt auch für Entwarnungen per Cell Broadcast.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Regionale Abläufe: Doppelmeldungen möglich

  • Parallel können die Integrierten Leitstellen (ILS) und die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf regionaler Ebene zeitversetzt ebenfalls eine Warnmeldung über MoWaS absetzen. Dadurch kann es bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps in diesen Bereichen zu einer Doppelmeldung (Regierung und Kreisverwaltungsbehörde bzw. ILS) kommen.
  • Außerdem können Kreisverwaltungsbehörden ab 11:00 Uhr eigene, nicht direkt an MoWaS angeschlossene Warnmittel  auslösen, z. B.:
    • Stadtwerbetafeln
    • Lautsprecherdurchsagen
    • Verwaltungs-Websites
    • Behörden-Hotlines
    • Sirenen

Sirenen

Es ist geplant, auch den Entwarnungston über Sirenen zu testen. Aufgrund von Umstellungsarbeiten ist das aber noch nicht bei allen Sirenen im Freistaat möglich.

Die Warnsysteme im Kurzüberblick

Cell Broadcast: Warnungen direkt aufs Handy

Seit Februar 2023 können in Deutschland Warnmeldungen über Cell Broadcast direkt an alle empfangsbereiten Mobiltelefone gesendet werden. Dieser Dienst funktioniert ohne zusätzliche App und ergänzt den bestehenden Warnmittelmix.

Informieren über Warn-Apps: NINA und KATWARN

Die Warn-Apps „NINA“ und „KATWARN“ informieren über Gefahrenlagen und bieten Verhaltenstipps. Sie sind kostenlos verfügbar und ermöglichen es den Nutzern, Warnungen für ausgewählte Regionen zu erhalten.

Bundesweiter Warntag 2026

Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet in der Regel jährlich am zweiten Donnerstag im September statt, in diesem Jahr am 10. September 2026. Weitere Informationen zum Bundesweiten Warntag erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf der Themenseite zum Bundesweiten Warntag.

Warnung der Bevölkerung

Zur Warnung der Bevölkerung greifen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf folgende Mittel zurück:

  • Amtliche Gefahrenmitteilungen über Rundfunk und Fernsehen
  • Sirenen, über die auch das Signal „Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten“ ausgestrahlt werden kann
  • Cell Brodcast
  • Warn-Apps wie NINA oder KATWARN
  • Digitale Informationstafeln in Innenstädten, im ÖPNV sowie an zentralen Fernverkehrsbahnhöfen
  • Durchsagen über Lautsprecherfahrzeuge

Die Rundfunk­warnung wird flächendeckend in Bayern genutzt. Sie ermöglicht neben der Ankündigung von Gefahren auch die Weitergabe von Verhaltens­regeln. Es wird unterschieden zwischen amtlichen Gefahren­durchsagen, die von den Rundfunk­sendern sofort und im Wortlaut gesendet werden, und Gefahren­mitteilungen, bei denen es lediglich auf eine inhaltlich richtige Wiedergabe ankommt und die zum nächst­möglichen Zeitpunkt über eine aktuelle Gefährdungs­lage informieren. 

Eine Rundfunk­warnung darf grundsätzlich nur von den Sicherheits- und Katastrophenschutz­behörden sowie der Polizei veranlasst werden. Um das Verfahren möglichst einfach und praxisnah zu gestalten, gibt es jedoch Ausnahmen bei bestimmten, häufig auftretenden Warn­ereignissen. Warnungen vor Unwetter oder Waldbrand­gefahr werden beispielsweise direkt vom Deutschen Wetterdienst an die Rundfunk­sender gegeben.

Einen Überblick des „Warnmittelmixes“ zeigt das Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) BBK Warnmittelmix mit Untertiteln.

Sirenensignale

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Warnung der Bevölkerung

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.

Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

Entwarnung

Entwarnung, der die Bevölkerung veranlassen soll, auf über die Rundfunkgeräte oder Lautsprecher ausgestrahlten weiteren Verhaltensregeln zu achten.

Signal: Gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer

In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt (an jedem zweiten Donnerstag im März für Bayern und an jedem zweiten Donnerstag im September der Bundesweite Warntag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland), an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen sowie mobile Sirenenanlagen werden ergänzend, oder in Gebieten, in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.