
Bürger und Verwaltung
Egal ob Aufsicht über die kommunalen Standesämter, die Pass- und Personalausweisämter oder die Meldebehörden – das Bayerische Innenministerium wacht über zahlreiche Aufgaben, die Sie als Bürgerin oder Bürger unmittelbar betreffen.
Personenstand
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat zusammen mit den Regierungen und den Landratsämtern die oberste Aufsicht über die Standesämter in Bayern. Die Standesämter beurkunden Eheschließungen, Begründungen einer Lebenspartnerschaft sowie Geburt und Tod eines Menschen. Auch Namensänderungen und Kirchenaustritte werden bei den Standesämtern erklärt.
Meldewesen
Des Weiteren beaufsichtigt das Innenministerium die kommunalen Meldebehörden, die unter anderem für An- und Abmeldungen im Wohnort und für Melderegisterauskünfte zuständig sind.
Pässe, Personalausweise und eID-Karten
Die Gesetzgebung für den Bereich Pass und Personalausweis obliegt dem Bund. Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde über die Pass- und Personalausweisbehörden in Bayern. Im Rahmen seiner Mitwirkungsmöglichkeiten koordiniert und bündelt das Innenministerium alle Fragen zur Gesetzgebung und zum Pass- und Personalausweiswesen.
Offenheit und Transparenz durch Bürgerbeteiligung
Um das Vertrauen der Menschen in Politik und Verwaltung zu stärken, wollen wir Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligen und informieren. Der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen oder Verbänden ist zwar manchmal aufwändig, aber er zahlt sich aus: Offenheit, Transparenz und Kommunikation lohnen sich und schaffen ein Maximum an gesellschaftlicher Akzeptanz.
Stiftungen
Stiftungen haben in Bayern eine reiche und lange Tradition. In Bayern gibt es über 4.000 rechtsfähige Stiftungen (ohne kirchliche Stiftungen). Zuständig für die Anerkennung von rechtsfähigen Stiftungen sind in Bayern die Bezirksregierungen.
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