Herrmann: Verbot der "Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung"

München, 27.09.2023

Bundesweites Verbot der "Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" - Laut Innenminister Joachim Herrmann Durchsuchungen in Oberbayern, Mittelfranken und Unterfranken - Verbot wird konsequent vollzogen

+++ Im Zuge des heutigen bundesweiten Verbots der "Artgemeinschaft –Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" durch das Bundesinnenministerium haben laut Innenminister Joachim Herrmann auch Durchsuchungen in Bayern stattgefunden. "Die sogenannte 'Artgemeinschaft' ist eine rechtsextreme Organisation, die mit abstoßendem rassistischem und antisemitischem Gedankengut operiert," erklärte Herrmann. "Es ist erschütternd, dass eine solche Ideologie im Deutschland des 21. Jahrhunderts immer noch Anhänger findet." Mehr als 50 Polizistinnen und Polizisten waren in Bayern im Einsatz. Die Polizei durchsuchte von acht in Bayern ansässigen Mitgliedern insgesamt fünf Wohnungen in den Regierungsbezirken Oberbayern, Mittelfranken und Unterfranken. +++

Wie Herrmann erläuterte, wurden heute zahlreiche Beweismittel und Datenträger sichergestellt, die jetzt im Detail ausgewertet werden. "Davon erhoffen wir uns noch mehr Einblick in die Organisationsstruktur und das Umfeld", so Herrmann. "Wenn die Ermittler Straftaten feststellen, werden diese selbstverständlich konsequent verfolgt."

Bei der 'Artgemeinschaft' handelt es sich laut Herrmann um eine bundesweit aktive neonazistische, neuheidnische und religiös-völkische Organisation. Sie bildet eine zentrale Schnittstelle für die gesamtdeutsche Neonaziszene. Die Ideologie der Organisation geht von der Überlegenheit der nordisch-germanischen 'Menschenart' aus. Neben dieser rassistischen Grundannahme umfasst die Ideologie auch völkische, sozialdarwinistische und antisemitische Elemente. "Erklärter Wille der 'Artgemeinschaft' ist es, die Ideologie des Nationalsozialismus im Kampf für die eigene Sache zu verbreiten und sie insbesondere bei ihren minderjährigen Mitgliedern zu verankern", verdeutlichte der Innenminister.

Neben Bayern fanden zur Durchsetzung des Vereinsverbots in elf weiteren Bundesländern Durchsuchungen statt (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen).