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Rettungsdiensteinsatz nach einem Verkehrsunfall
Rettungsdienst in Bayern
Rechtliche Grundlagen für die Organisation und die Durchführung des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) und das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG). Der öffentliche Rettungsdienst umfasst Notfallrettung sowohl auf dem Land als auch in der Luft, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport sowie Berg-, Höhlen- und Wasserrettung. Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist die oberste Rettungsdienstbehörde in Bayern.
Organisation
Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben die Aufgabe, in kommunaler Zusammenarbeit durch Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung den öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Das Gebiet des Freistaates Bayern ist dazu in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. In jedem Rettungsdienstbereich gibt es zur Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst eine Integrierte Leitstelle. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst des Rettungsdienstbereichs hat die Aufgabe, mit den Beteiligten des Rettungsdienstes die Qualität rettungsdienstlicher Leistungen zu sichern und nach Möglichkeit zu verbessern.
Die Integrierten Leitstellen nehmen alle Notrufe unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst entgegen, alarmieren die Einsatzkräfte und begleiten deren Einsätze.
Finanzierung
Die Einrichtungen des Rettungsdienstes in Bayern werden weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt. Der Freistaat Bayern leistet für die Berg- und Höhlenrettung, die Wasserrettung sowie die Errichtung der Integrierten Leitstellen einen erheblichen finanziellen Beitrag in Form einer staatlichen Investitionskostenerstattung.
Zusammenarbeit der Länder
Im Ausschuss "Rettungswesen" unter dem Dach der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren stimmen sich die für den Rettungsdienst zuständigen Referate der Bundesländer zu Fragen des Rettungswesens von länderübergreifender Bedeutung ab.
Fachthemen
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